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Klagewelle der IFPI gegen Filesharer

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am 16.11.2005 | von Alfred Krüger

Die Internationale Musikindustrie setzt in ihrem Kampf gegen den illegalen Tausch urheberrechtlich geschützter Musikdateien weiter auf Härte. Wie ihr Dachverband IFPI kürzlich in Stockholm bekannt gab, wurden seit April dieses Jahres in sechzehn Ländern mehr als 2100 Tauschbörsennutzer wegen Urheberrechtsverletzungen angezeigt. Erstmals waren mutmaßliche Tauschbörsennutzer auch in Schweden, der Schweiz, Argentinien, Hongkong und Singapur unter den Angeklagten. Seit März 2004, dem Beginn der Klagekampagne der IFPI, hat sich damit die Anzahl der Verfahren außerhalb der USA auf insgesamt 3800 erhöht. Ein Ende sei nicht in Sicht, droht die IFPI.

Für 3000 US-Dollar und mehr
Tausende von gefassten Filesharern meist im Alter zwischen zwanzig und dreißig habe man bisher schon mit Schadensansprüchen überzogen, erklärte die IFPI in Stockholm. Die durchschnittliche Summe, auf die sich die Musikindustrie mit den mutmaßlichen Tauschbörsennutzern geeinigt habe, belaufe sich auf rund 3000 US-Dollar. Im Visier der IFPI stehen im Wesentlichen diejenigen Filesharer, die größere Mengen von Dateien zum Tausch anbieten. Die konzertierte Aktion der Musikindustrie richtet sich gegen alle großen Filesharing-Netzwerke, darunter FastTrack, Gnutella, eDonkey und BitTorrent.

„Kein sicherer Hafen mehr für Musikdiebe“
„Dies ist eine signifikante Steigerung unserer Bemühungen zur Durchsetzung unserer Rechte gegenüber Leuten, die urheberrechtlich geschützte Musik uploaden und über Peer-to-peer-Netzwerke verbreiten“, begründete der IFPI-Vorsitzende John Kennedy die neue Klagewelle der internationalen Musikindustrie. Erstmalig habe man auch Filesharer in Südostasien und Lateinamerika vor den Kadi gezogen. Dies sei notwendig gewesen, weil gerade in diesen Regionen die Nutzung von Musiktauschbörsen rapide angestiegen sei. „Unsere Botschaft heute ist, dass es von Schweden bis Hongkong und von Singapur bis Argentinien keinen sicheren Hafen mehr für den Diebstahl von Musik über das Internet gibt“, begründete Kennedy die neuerliche Klagewelle mit übertriebenem Pathos.



Man habe ja alles unternommen…
Die Beschreitung des Rechtsweges stellte Kennedy als ultima ratio dar. Man habe vorher alles Menschenmögliche versucht, um die Tauschbörsennutzer von ihrem illegalen Tun abzubringen, behauptete der IFPI-Chef. Aufklärungskampagnen seien durchgeführt worden. Über 52 Millionen Instant Messages seien an Tauschbörsennutzer in siebzehn Ländern verschickt worden. Speziell Eltern seien immer wieder darüber aufgeklärt worden, dass die Tauschbörsennutzung ihrer Kinder illegal sei und sie möglicherweise dafür haften müssten. In Schulen sei entsprechendes Material kostenfrei verteilt worden. Auch Unternehmen und Behörden habe man insbesondere über die Sicherheitsrisiken informiert, die das Filesharing in sich berge. Wer trotzdem immer noch illegal Musikdateien im Internet anbiete, könne sich also nicht damit herausreden, er habe nichts von der Illegalität seines Tuns gewusst, erklärte Kennedy.

Kein Ende des Fileharing
Tatsächlich haben die Aufklärungskampagnen der Musikindustrie die Tauschbörsenszene offenbar kaum erreicht. Auch der Abschreckungseffekt, der durch die Klagen erreicht werden soll, will nicht recht greifen. Die Nutzung der bekannten Tauschbörsen stagniert – allerdings auf immer noch recht hohem Niveau. Ein Ende des Filesharings jedenfalls ist weit und breit nicht in Sicht.

US-Service i2hub eingestellt
Unterdessen hat sich der US-amerikanische Branchenverband RIAA auf eine Doppelstrategie verlegt. Hier wird sowohl gegen einzelne Tauschbörsennutzer als auch gegen die Betreiber von Filesharing-Plattformen juristisch vorgegangen. Erst kürzlich stellte das i2hub-Netzwerk seinen Betrieb ein. Dieses Netz war hauptsächlich in Universitätsnetzwerken zum Einsatz gekommen und gehörte mit zu denjenigen Peer-to-peer-Diensten, die von der RIAA vor etlichen Monaten ultimativ aufgefordert worden waren, ihren Betrieb einzustellen.

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