Schlechte Karten für Patentinhaber Eolas?
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IT-News-World.de
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am 13.11.2003 | von ak
Knapp vierzehn Tage ist es her, dass Web-Erfinder Tim Berners-Lee vom World Wide Web Consortium per Brief eine erneute Überprüfung des Eolas-Patents angemahnt hatte. Die US-Patentbehörde reagierte rasch. Das umstrittene Plug-in-Patent kommt erneut auf den Prüfstand der Behörde.
(Nicht nur)Microsoft soll zahlen
Das US-Patent Nr. 5,838,906 beschreibt die Technik, Applikationen in HTML-Dokumente einzubinden und per Browser-Plug-ins automatisch im selben Browserfenster zu starten. Diese Technik, deren Patent die Ein-Mann-Firma Eolas besitzt, wird von allen gängigen Browsern genutzt. Alle Browserhersteller müssten also, wollten sie die Plug-in-Technik auch in Zukunft nutzen, Lizenzgebühren in ungewisser Höhe an die Firma zahlen. Dass Eolas die patentrechtlichen Ansprüche auch wirklich durchzusetzen gedenkt, hat die Firma mit ihrer erfolgreichen Klage gegen Microsoft bewiesen. Der Softwarekonzern war im August wegen Verletzung des fraglichen Patents zu einer Schadensersatzzahlung in Höhe von 521 Millionen Dollar verurteilt worden. Microsoft hatte zwar angekündigt, gegen dieses Urteil vorzugehen. Die Erfolgsaussichten schätzten die Microsoft-Anwälte aber offenbar als gering ein. Denn im Oktober hatte der Konzern bereits Änderungen am Internet Explorer angekündigt, um das Patent zu umgehen und Lizenzgebühren zu vermeiden. Die patentrechtlich unbedenkliche Browserversion steht seitdem auf den Entwicklerseiten von Microsoft zum Download bereit.
Das W3C schaltet sich ein
Eine simple, für den Surfer allerdings lästige Dialogbox verhindert in der „bereinigten“ Fassung des Internet Explorers den automatischen Start von Plug-ins. Gleichzeitig macht die geänderte Browsertechnologie Anpassungen in der Plug-in-Implementierung auf Millionen Webseiten erforderlich. Eine Welle der Empörung schwappte durch das World Wide Web und veranlasste das W3C, sich frühzeitig in die Auseinandersetzung einzuschalten. Ende Oktober wandte sich die oberste Webbehörde mit einer Eingabe an das US-Patentamt, in der behauptet wurde, dass das Patent nicht rechtmäßig vergeben worden sei.
Eolas-Patent ohne Neuigkeitswert?
Zum Zeitpunkt der Einreichung des Patentantrags (17. Oktober 1994) habe die fragliche Technik nicht den erforderlichen „Neuigkeitswert“ besessen, begründete Berners-Lee persönlich den Widerspruch des W3C. Die Einbettung beliebiger Objekte in Webseiten sei bereits in den Kindertagen des WWW routinemäßig vorgesehen und Teil des HTML-Standards gewesen. Ursprünglich wurden diese Objekte allerdings in einem zweiten Browserfenster geöffnet. Das Eolas-Patent schütze deshalb lediglich die Neuerung, dass HTML-fremde Inhalte im selben Browserfenster wie die HTML-Seite ausgegeben werden. Aber selbst diese "Neuerung" sei keine Erfindung der Firma Eolas. Bereits 1993 habe Berners-Lee zufolge eine für den Ur-Browser NCSA Mosaic vorgeschlagene Erweiterung diese Technik vorgesehen.
US-Patentamt handelt erstaunlich rasch
Behördenmühlen mahlen meistens langsam. Im Falle des umstrittenen Eolas-Patents hat die US-Behörde erstaunlich schnell gehandelt. Sie prüft nun in einem so genannten Prior Art Filing, ob die fragliche Plug-in-Technologie bereits vor Einreichung des Patentantrags anderweitig beschrieben und benutzt worden war. Der Aufschrei vieler Firmen mache eine schnelle Überprüfung des Sachverhalts nötig, begründet das US-Patentamt seine rasche Reaktion. Der Ausgang des Verfahrens ist natürlich offen. Doch Insider halten das rasche Handeln der Behörde für ein gutes Zeichen.
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