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Surfen und teilen: Tipps zur sicheren WLAN-Nutzung

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Surfen im Café ist ein Klassiker.
Surfen im Café ist ein Klassiker. Hier gilt: Besser nicht in unverschlüsselten Netzen surfen. Sonst können Kriminelle Passwörter abgreifen. (Bild: Kugler/dpa/tmn)

am 21.06.2011 | Von Dirk Averesch, dpa

Bonn (dpa/tmn) - In der fremden Stadt, im Café, auf Reisen: WLAN ist die erste Wahl für alle, die unterwegs wie zu Hause schnell und günstig ins Internet wollen. Das Mitsurfen in fremden Hotspots ist einfach, Fallstricke lauern beim Teilen und bei der Datensicherheit.

Jeder nutzt es, und keiner will mehr darauf verzichten: Wireless Local Area Networks, besser bekannt als WLANs, haben das Leben und Surfen leichter gemacht. Doch die meisten dieser Netze sind nicht annähernd ausgelastet. Viel mehr Menschen könnten ihr WLAN teilen - wenn die Rechtssituation anders wäre.

Unterwegs ist es nicht schwer, ein Drahtlosnetzwerk aufzuspüren: Cafés, Kneipen oder Restaurants werben schon an der Tür mit Gratis-WLAN, der Schlüssel steht in der Karte oder der Kellner verrät ihn. Datenbanken wie , oder listen Hotspots nach Orten, Straßen oder Postleitzahlen auf. Auch auf den Bürgerportalen der Städte sind oft Hotspot-Verzeichnisse zu finden.

Vorsicht ist in öffentlichen WLAN-Hotspots aber die Mutter der Porzellankiste: In unverschlüsselten oder mit WPA schlecht gesicherten WLANs können Daten - und damit auch sensible Zugangsdaten - leicht abgefangen werden. «Ein mit dem veralteten WEP-Verfahren verschlüsseltes WLAN muss als offen betrachtet werden», warnt das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Es empfiehlt, offene WLAN-Netze zu meiden, wenn der Datenverkehr der jeweiligen Seite nicht durchgehend verschlüsselt ist - erkennbar am «https» in der Adresse.

Sollte man im Ausnahmefall doch einmal in einem offenen WLAN und auf unverschlüsselten Seiten surfen müssen, rät das BSI, insbesondere bei mobilen Geräten die automatische Synchronisierung von Online-Diensten abzuschalten. Für alle Geräte gilt: Besuchte offene WLAN-Netze sollten gleich gelöscht werden, damit sich das Gerät nicht wieder automatisch mit dem Netz verbindet.

Als sicher gelten Hotspots mit WPA2-Verschlüsselung, die inzwischen Standard ist. Das BSI empfiehlt ein komplexes Passwort mit mindestens 20 Zeichen, keinesfalls darf der Schlüssel ein bekanntes Wort oder ein Name sein. WPA2 sollte auch am Router zu Hause eingestellt sein. Die ab Werk voreingestellte SSID gilt es zu ändern. Denn wer sein Netz nicht ausreichend sichert, so dass Dritte vielleicht illegale Inhalte herunterladen können, kann nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes aus dem Jahr 2010 als sogenannter Mitstörer abgemahnt werden. Der Betreiber des Hotspots muss dann die Anwaltskosten übernehmen - aber immerhin keinen Schadenersatz für die Urheberrechtsverletzung leisten.

«Sein Netz aus Nettigkeit offen zu lassen, ist ein großes Risiko», sagt Joerg Heidrich, Justiziar der Computerzeitschrift «c't». Gleiches gelte für ein mit der Nachbarschaft geteiltes WLAN oder selbst das gelegentliche Weiterreichen des Netzwerkschlüssels. «Es ist traurig, dass man solche Angebote in Deutschland kaum mehr verantworten kann.» In fast jedem anderen Land seien offene oder geteilte WLAN-Netze problemlos möglich. Spätestens seit dem jüngsten BGH-Urteil gelte: «Die Gefahr, in die Haftungsfalle zu geraten, ist zu groß.» Denn im Zweifel haftet für den Missbrauch derjenige, der den Zugang zur Verfügung stellt und dem die ermittelte IP-Adresse zugeordnet werden kann. «Selbst wenn ich die Nutzung aufwendig protokolliere, ist nicht gesagt, dass das ein Gericht akzeptiert.»

Etwas anders sieht es aus, wenn sich jemand mit seinem WLAN einer Hotspot-Community anschließt, die für ihre Mitglieder kostenloses Surfen auf Gegenseitigkeit oder auch den Zugang für Fremde gegen Gebühr organisiert. Denn surfen können dort nur angemeldete Nutzer, deren Log-in-Daten gespeichert werden und die zum Teil sogar eine eigene IP-Adresse erhalten. «So kann man denjenigen, der einen Rechtsbruch begangen hat, ermitteln», sagt Heidrich, der Fachanwalt für IT-Recht ist. «Bei den organisierten Anbietern ist die Gefahr deshalb schon geringer.»

Bei Communitys wie Fon, Sofanet oder Hotsplots wird neben dem eigenen privaten ein zweites öffentliches Netz mit eigener SSID aufgebaut. Dazu erhält man eine modifizierte Router-Firmware oder einen zweiten Access Point vom Anbieter.

Bevor man sich einer Community anschießt, schadet aber ein Blick in die Geschäftsbedingungen (AGB) des eigenen Internet-Providers nicht. Denn dieser kann das Teilen des Zugangs verbieten. «Bei der 'Weitervermietung' des eigenen WLAN-Anschlusses könnten Unterlassungserklärungen, Schadensersatzforderungen und Anwaltskosten drohen», warnt die Initiative «Deutschland sicher im Netz».

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