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Newsletter-Software für Privatuser: Hilfen mit Hürden

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Newsletter-Software für Privatuser: Hilfen mit Hürden IT-News-World.de 5 5
Newsletter-Software
Rundbriefe mit Neuigkeiten: Reicht Newsletter-Versendern das E-Mail-Programm nicht zur Adressverwaltung, helfen spezielle Lösungen weiter. (Bild: dpa/tmn)

am 18.11.2009 | Von Nadine Hantke, dpa

Hannover (dpa/tmn) - Ob für den Sportverein oder die in alle Welt verstreute Familie: Mit Online-Newslettern lassen sich Neuigkeiten bestens kommunizieren. Häufig reicht eine Mailingliste, wie sie jedes Mail-Programm ermöglicht.

Wird der Empfängerkreis aber größer oder ändern sich oft Adressen, lohnt sich Newsletter-Dienst oder Software. Welche Programme für private Anwender sinnvoll sind, hat die Zeitschrift «c't» getestet. Die meisten der Lösungen sind gratis, doch Redakteur Axel Kossel empfiehlt gerade Einsteigern die teilweise kostenpflichtigen Systeme «SuperMailer» (15,50 bis 52 Euro) und das Tool von 1&1 (ab Homepage «Business» gratis).

Die anderen Programme setzen voraus, dass der Nutzer ein Programm auf dem Server installieren kann. Wer das beherrscht, ist auch mit zwei Gratis-Lösungen gut bedient: «LetterIt», ein schmales Programm, das sich ohne langes Einarbeiten nutzen lässt, und das komplizierte, dafür aber besonders zuverlässige «phpList».

Generell sind die Anforderungen an den Webspace zu beachten. «PHP und MySQL gehören heute jedoch eigentlich zur Grundausstattung der Provider», sagt Kossel. Nur bei ganz einfachem Webspace könne es passieren, dass die Funktionen nicht unterstützt werden.

Einen Dienst zu beauftragen, lohnt sich laut dem Experten erst «ab rund 1000» Adressen. Das Problem sei, dass der Nutzer diese an eine Firma gibt und erstmal nicht ausschließen kann, dass sie die Daten zu Geld macht. Daher sollte er Nachweise verlangen, dass der Datenschutz den gesetzlichen Rahmen erfüllt. Von Gratis-Anbietern rät Kossel ab.

Ob der Newsletter ein Erfolg wird, hängt auch davon ab, wie er verfasst ist. Das A und O sei, verständlich, kurz und prägnant zu schreiben, sagt Daniela Graf, Marketing-Expertin vom Branchenverband BITKOM in Berlin. Auf Weiterführendes könnten Links verweisen.

«Die Erfahrung in einem Unternehmen hat gezeigt, dass Newsletter freitagnachmittags und montagmorgens vergleichsweise niedrige Öffnungsraten erzielen.» Und die Betreffzeile? Graf rät zum Test: «Man kann einen identischen Newsletter mit zwei unterschiedlichen Betreffzeilen verschicken und dann schauen, was besser ankommt.»

Auch die Platzierung von Inhalten oder die Anzahl der Bilder im Newsletter lässt sich ändern. Weitere Tipps gibt der BITKOM im Leitfaden «E-Mail-Marketing» - erhältlich als kostenloser Download unter «dpa-q.de/bitkom».

Bei Schreiben, die auch nur ansatzweise kommerziellen Hintergrund haben, muss der Versender die juristischen Vorgaben genau beachten. Newsletter gelten als Werbe-E-Mails. Und nach Paragraf 7 des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) muss eine «vorherige ausdrückliche Einwilligung des Adressaten vorliegen».

Die erhält der Nutzer, indem er Interessenten sich in ein Formular eintragen lässt. Um die Gefahr zu umgehen, dass jemand Adressen Dritter einträgt, gibt es das «Double-Opt-In»-Verfahren: Der Nutzer bekommt eine Bestätigungs-Mail. Diese beantwortet er, oder er klickt darin einen Link an, und die Prozedur ist beendet.

Wer Newsletter unerwünscht verschickt, muss mit teuren Abmahnungen rechnen. Aus einem Urteil des Oberlandesgerichtes Hamm (Az.: I-4 U 192/08) geht hervor: Nutzer müssen unaufgeforderte Werbepost nicht hinnehmen, die Beweislast liegt beim Versender. Und sobald der Newsletter über den Familienkreis hinausgeht, muss er ein Impressum oder zumindest einen Link dorthin enthalten.

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