Online-Vielverkäufern droht die Abmahnfalle
Online-Vielverkäufern droht die Abmahnfalle
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Wer zu viele Artikel gleichzeitig online verkauft, kann juristisch gesehen zum Unternehmer werden. (Foto: Jens Schierenbeck)
am 27.12.2011
Berlin (dpa/tmn) - Alte Möbelstücke, Schallplatten, unliebsame Geschenke: Nirgendwo geht Verkaufen so einfach wie im Internet. Privatpersonen sollten allerdings darauf achten, nicht zu viele Artikel auf einmal zu verhökern - ansonsten drohen Abmahnungen.
Privatpersonen sollten nicht gleich mehrere Dutzend Artikel gleichzeitig online verkaufen. Besser sei es, die Verkäufe auf einen längeren Zeitraum zu verteilen, rät der IT-Branchenverband Bitkom. Denn wer regelmäßig viel versteigert, kann juristisch gesehen zum Unternehmer werden, selbst wenn überhaupt kein Gewinn erzielt wird. Dann drohen Abmahnungen von anderen Händlern wegen Wettbewerbsverzerrung und Steuernachforderungen vom Finanzamt. In diese Falle könnten Privatpersonen leicht geraten, wenn sie einen Haushalt auflösen oder den Dachboden entrümpeln und alle Gegenstände gleichzeitig zum Verkauf anbieten.
Wer eine Abmahnung erhält, muss vor allem eins: reagieren. Sonst kann der Abmahner bei Gericht vorläufigen Rechtsschutz beantragen (Einstweilige Verfügung), und die Auseinandersetzung wird teuer. Liegt eine Abmahnung in der Post, sollte man den Angaben zufolge am besten einen Anwalt einschalten. Schließlich können die Forderungen zu hoch oder sogar völlig unbegründet sein.
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