BGH: Bei Diebstahl endet Ebay-Auktion
BGH: Bei Diebstahl endet Ebay-Auktion
IT-News-World.de
0
5
1

Was passiert, wenn ein Ebay-Auktionator den angebotenen Artikel verliert? Ein Urteil besagt: Er darf die Versteigerung abbrechen. (Bild: dpa)
am 09.06.2011
Karlsruhe (dpa) - Ein Anbieter bei Ebay, dem sein Artikel gestohlen wird, darf die Auktion beenden und muss dem Höchstbietenden keinen Schadensersatz leisten. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch in Karlsruhe entschieden.
Die Richter verwiesen auf eine Ebay-Webseite, auf der die Regeln für die Internet-Versteigerung aufgelistet sind. Dort stehe, dass der Verlust eines angebotenen Artikels dazu berechtigt, die Versteigerung abzubrechen. Damit wies der BGH die Klage eines Mannes zurück, der eine gebrauchte Digitalkamera ersteigern wollte (Aktenzeichen: VIII ZR 305/10). Als sie plötzlich aus der Auktion herausgenommen wurde, klagte er als bis dahin Höchstbietender auf Schadenersatz. Sein Gebot stand bei 70 Euro, er forderte mit Verweis auf den Neupreis der Kamera mehr als 1100 Euro. Damit war er bereits in den Vorinstanzen gescheitert.
Weitere News aus Aktuelles
09.08.2011 | Berlin (dpa/tmn) - Die Initiative Markt- und Sozialforschung warnt vor einer unseriösen Online-Befragung. Nutzer würden dabei mit Geschenken gelockt - eine Masche, damit sie ein Abo abschließen.
Weiter lesen ...
08.08.2011 | Berlin (dpa/tmn) - Aktive 3D-Brillen sollen bald auch geräteübergreifend funktionieren. Bis Ende des Jahres wollen Panasonic, Samsung und Sony einen einheitlichen Standard für die sogenannte Shutter-Technologie entwickeln.
Weiter lesen ...
08.08.2011 | Berlin (dpa) - Wieder in der Kritik: Ein Computerexperte hat eine weitere Sicherheitslücke bei der Online-Identifizierung mit dem neuen elektronischen Personalausweis aufgedeckt. Betroffen ist eine Begleit-Software.
Weiter lesen ...
08.08.2011 | Hamburg (dpa/tmn) - Verbraucher achten beim Einkaufsbummel im Internet vor allem auf Details wie Zahlungsweise oder Impressum. Das geht aus einer aktuellen Umfrage des Marktforschungsinstituts Ears and Eyes hervor.
Weiter lesen ...
08.08.2011 | Hamburg (dpa/tmn) - Verbraucher achten beim Einkaufsbummel im Internet vor allem auf Details wie Zahlungsweise oder Impressum. Das geht aus einer aktuellen Umfrage des Marktforschungsinstituts Ears and Eyes hervor.
Weiter lesen ...
Weitere News aus dem Bereich Aktuelles »