Web-Gauner berufen sich oft auf Urteile
am 02.02.2010
Berlin (dpa/tmn) - Online-Betrüger nehmen immer wieder auf Urteile Bezug, um ihre Opfer zum Bezahlen von vermeintlich ausstehendem Geld zu bringen. Wer ein solches Schreiben bekommt, weil er etwa in eine Abofalle getappt ist, sollte sich nicht einschüchtern lassen.
Das rät die Verbraucherzentrale Berlin. Denn in der Regel handelt es sich in diesen Fällen um Versäumnis- oder Anerkennungsurteile, deren «Begründetheit» nicht überprüft wird: Der verurteilte Verbraucher hat sich das Urteil eingehandelt, weil er zum Beispiel nicht auf ein gerichtliches Mahnschreiben reagiert hat - und nicht, weil der Richter den Fall unter die Lupe genommen und der gegnerischen Partei Recht gegeben hätte.
Grundsätzlich gilt: Wer online gegen seinen Willen einen Vertrag eingegangen ist, weil der Anbieter ihm Kostenfreiheit vorgegaukelt hat, sollte ihn widerrufen und wegen arglistiger Täuschung anfechten. Droht der Anbieter auf Basis angeblich einschlägiger Gerichtsurteile zum Beispiel mit einem Schufa-Eintrag, wird nicht reagiert. Erst wenn ein Mahnbescheid von einem Gericht kommt, muss der Betroffene tätig werden.
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