Minderjähriges Kind bestellt: Ebay-Kunde haftet
am 22.01.2010
Frankfurt/Main (dpa) - Kunden des Internet-Auktionshauses Ebay haften grundsätzlich, wenn Familienangehörige ohne deren Zustimmung Käufe tätigen. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Frankfurt hervor.
Das Gericht verurteilte einen Ebay-Kontoinhaber zur Zahlung von 400 Euro für ein Mobiltelefon, das der minderjährige Sohn ohne Einwilligung des Vaters ersteigert hatte (AZ 32 C 2689/09-48).
Obwohl ihm die Eltern die Benutzung des Internets verboten hatten, steigerte der 16-Jährige das teure Telefon, nachdem er das Passwort seines Vaters herausgefunden hatte. Der Verkäufer hielt sich daraufhin an den Vater als Inhaber des Kontos und forderte die Zahlung des Kaufpreises, was dieser aber verweigerte.
Laut Urteil haften Inhaber von Ebay-Konten grundsätzlich für dessen Benutzung durch Unberechtigte. Nach den allgemeinen Geschäftsbedingungen für die deutschsprachige Ebay-Webseite seien die Kunden eigens dazu angehalten, ihr Passwort geheim zu halten und den Zugang zum Mitgliedskonto zu überwachen. Halten sie diese Anweisungen nicht ein, seien sie bei unberechtigter Nutzung des Kontos zur Haftung heranzuziehen, so das Gericht. Dies gelte auch bei Familienangehörigen, die noch nicht volljährig sind.
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