Mitnahme der Handynummer vor Anbieterwechsel klären
Mitnahme der Handynummer vor Anbieterwechsel klären
IT-News-World.de
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Sonderfall: Wechselt ein Verbraucher zwischen zwei Marken eines Mobilfunk-Anbieters, darf die Mitnahme der Telefonnummer verweigert werden. Foto: Schierenbeck
am 09.08.2012
Hannover (dpa/tmn) - Alle Freunde haben sie abgespeichert, die Verwandten und Kollegen sowieso: Die Handynummer möchten viele Nutzer auch bei einem Anbieterwechsel behalten. In bestimmten Fällen darf die Mitnahme aber verweigert werden.
Mobilfunkkunden klären vor einem Wechsel des Anbieters besser, ob sie ihre Rufnummer mitnehmen können. Theoretisch muss der Provider die Nummer zwar immer herausgeben. Wechselt der Verbraucher aber zwischen zwei Marken derselben Firma, darf die sogenannte Portierung verweigert werden. Darauf weist das Telekommunikationsportal «Teltarif.de» hin. E-Plus-Kunden können demnach zum Beispiel nicht mit ihrer Nummer von Base zu Aldi Talk wechseln.
Alle Mobilfunkanbieter bieten unter anderem Namen oder in Form von Tochtergesellschaften Discount-Tarife an. Entscheidend für die Möglichkeit der Rufnummernmitnahme ist laut Teltarif nicht der Markenname, sondern der Vertragspartner - also zum Beispiel E-Plus und nicht Base. Angaben dazu finden sich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Manchmal ist der Wechsel aber auch bei gleichem Vertragspartner möglich - nachfragen lohnt sich also.
Wer unbedingt mit seiner Nummer in einen bestimmten Tarif wechseln will, kann theoretisch kurzzeitig zu einem anderen Anbieter ohne feste Vertragslaufzeit und dann wieder zurück wechseln. Die Portierungsgebühr wird dann allerdings doppelt fällig, hinzu kommt der höhere bürokratische Aufwand. Ab Dezember darf der Wechsel der Rufnummer nicht mehr länger als einen Tag dauern.
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