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Bewertungsportal: Nicht jeder Kommentar ist erlaubt

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Bewertungsportale im Netz
Ärzteleistungen werden gerne auf Bewertungsportalen im Netz kommentiert. Doch Vorsicht, nicht jede Aussage ist unproblematisch. Foto: Patrick Pleul

am 08.05.2012

Frankfurt/Main (dpa/tmn) - Eine Online-Bewertung darf keine falschen Tatsachen beinhalten - darüber, was auf einem Bewertungsportal erlaubt ist und was Nutzer lieber nicht schreiben sollten, wird aktuell vor Gericht verhandelt. Tipps und Tricks gibt ein Experte.

Internetnutzer dürfen bei Bewertungen von Dienstleistungen im Netz ruhig ihre Meinung sagen. Falsche Behauptungen können dagegen böse Folgen haben, erklärt der Frankfurter Rechtsanwalt Thomas Lapp. «'Mir hat das Essen nicht geschmeckt' ist eine Meinungsäußerung, 'Das Restaurant hat keinen ausgebildeten Koch' ist eine Tatsachenbehauptung und rechtlich problematisch.» Als Tatsachenbehauptung gilt prinzipiell jede Äußerung, die beweisbar ist - solche Aussagen müssen deshalb auf jeden Fall richtig sein. Meinungsäußerungen werden dagegen von der Meinungsfreiheit geschützt, hier ist der Spielraum deutlich größer.

Die genaue Unterscheidung zwischen den beiden Fällen ist im Streitfall Sache der Gerichte. Das Landgericht Nürnberg entscheidet am Dienstag (8. Mai) zum Beispiel über einen solchen Fall. Ein Zahnarzt hatte gegen den Betreiber eines Internet-Forums geklagt, in dem ein Nutzer die Arbeit des Arztes negativ bewertet hatte.

Nicht immer landet in solchen Fällen aber nur der Betreiber einer Bewertungsplattform vor Gericht, sagt Lapp. Auch dem Nutzer kann rechtlicher Ärger drohen. «Ein Bewerter kann für eine falsche Tatsachenbehauptung rechtlich belangt werden.» Die Anonymität im Internet gibt in solchen Fällen keinen hundertprozentigen Schutz, warnt der Anwalt. Er empfiehlt daher, im Zweifel lieber ein klein wenig wohlwollender zu formulieren, zum Beispiel so wie in einem Arbeitszeugnis. «Unverdient über den grünen Klee loben muss ich deshalb trotzdem nicht.»

Hilfreich ist es außerdem, vor allem negative Meinungsäußerungen klar als solche zu kennzeichnen - zum Beispiel mit Formulierungen wie «Ich hatte das Gefühl, dass...». Einen Freifahrtschein geben solche Einschränkungen aber nicht - Beleidigungen und Schmähkritik sind in jedem Fall tabu.

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