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Test: Ankaufdienste im Netz zahlen nur kärglich

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am 01.02.2012

Düsseldorf (dpa/tmn) - Internet-Ankaufdienste für Gebrauchtes zahlen meist nur wenig. Zu diesem Ergebnis kommt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, die in einer Stichprobe vier Anbieter getestet hat.

Online-Ankaufdienste zahlten nur «kärgliche Beträge» und seien daher keine echte Alternative zu Flohmarkt, Kleinanzeige oder Online-Auktion, teilte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen nach ihrem Test mit. Für einen Bestseller-Warenkorb aus jeweils fünf Büchern, CDs, DVDs und Spielen erhielten die Verbraucherschützer beim besten Anbieter 200 Euro - und damit nur halb so viel wie beim Verkauf per Online-Auktion. Die übrigen Anbieter zahlten für den Warenkorb noch weniger, nämlich 150, 120 und 60 Euro.

Wer die Ankaufdienste trotzdem nutzen möchte, sollte unbedingt vergleichen und sich nie blind auf einen Anbieter verlassen, raten die Verbraucherschützer. Denn auch bei einzelnen Produkten klaffen die Angebote weit auseinander. Für die gebrauchte Blu-ray-Neuauflage von «Star Wars» (Neupreis 95 Euro) schwankte der Aufkaufpreis zwischen 3,52 und 54 Euro. Bei einem PC-Spiel wie «Two Worlds 2» boten die Dienste gar zwischen 1 Cent und 13 Euro.

Zudem lauern bei den Diensten viele Tücken im Detail. Geld sehen die Kunden den Angaben zufolge in der Regel erst ab einem Mindestankaufswert zwischen 10 und 20 Euro. Es gibt auch Anbieter, die nur Einkaufsgutschriften ausstellen. Schließlich verkaufen viele der Unternehmen die aufgekaufte Ware gleich weiter - natürlich mit sattem Aufschlag. Ein Beispiel: Der Dienstleister, der für den Warenkorb im Ankauf 200 Euro geboten hatte, verkauft ihn selbst für 430 Euro.

Auch kann es passieren, dass Verbraucher auf den Versandkosten sitzenbleiben. Denn selbst wenn die Dienste diese ab einem bestimmen Ankaufswert übernehmen, gibt es dabei einen Haken. Fehlen etwa Booklets oder bewerten die Anbieter den Zustand der Waren anders als der Kunde, behalten sich viele Unternehmen vor, weniger zu zahlen oder das Geschäft platzen zu lassen. Oft bekommt der Verbraucher die Produkte dann unfrei zurück, muss also das Porto selbst zahlen.

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