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Verkaufsverbot von Galaxy Tab 10.1 bestätigt

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Links das Galaxy-Tab, rechts das iPad
Links das Galaxy-Tab, rechts das iPad: Samsung muss im Patentkrieg gegen Apple eine weitere Schlappe hinnehmen. (Foto: Federico Gambarini)

am 31.01.2012

Düsseldorf (dpa) - Teilerfolg für Apple: Samsung darf den Tablet-Computer Galaxy Tab 10.1 weiterhin nicht in Deutschland verkaufen. Das Düsseldorfer Oberlandesgericht bestätigte das Vertriebsverbot. Apple scheiterte aber mit dem Versuch, ein europaweites Verbot zu erwirken.

Samsung hat im Prozess-Reigen gegen den US-Konzern Apple erneut eine Schlappe einstecken müssen. Das Oberlandesgericht in Düsseldorf bestätigte am Dienstag (31. Januar) im Eilverfahren das bundesweite Verkaufsverbot für die Tablet-Computer Galaxy Tab 10.1 und 8.9 von Samsung. Die Modelle seien eine Nachahmung des iPads von Apple, mit denen Samsung unzulässige «Rufausbeutung» betreibe. Die Koreaner nutzten «das herausragende Ansehen und den Prestigewert» des Gerätes aus, befand das Gericht. Das Nachfolgemodell 10.1 N ist von der rechtskräftigen Entscheidung aber nicht betroffen.

Allerdings scheiterte Apple mit seinem Versuch, ein europaweites Verkaufsverbot für das Galaxy Tab 10.1 zu erwirken. Im Gegensatz zur Vorinstanz sahen die Richter keine Geschmacksmuster-Verletzung, die ein europaweites Verbot nach sich gezogen hätte, sondern einen Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, das nur bundesweite Wirkung hat.

Das Galaxy Tab 10.1 darf wegen einer Entscheidung des Düsseldorfer Landgerichts bereits seit August nicht mehr in Deutschland vertrieben werden. Daraufhin hatte Samsung das leicht abgewandelte Modell 10.1 N nur für den deutschen Markt herausgebracht. Dieser Nachfolger wird von Apple ebenfalls beklagt. Das Düsseldorfer Landgericht will in Sachen Galaxy Tab 10.1 N in erster Instanz am 9. Februar eine Entscheidung verkünden.

Apple hatte sich das Design eines Tablet-Computers im Jahr 2004 - schon lange vor dem Erscheinen des iPad - mit einem europäischen Geschmacksmuster schützen lassen.

Samsung hatte schon vor dem Düsseldorfer Landgericht vergeblich versucht, die einstweilige Verfügung gegen sein Tablet mit dem Hinweis auf Designstudien aus der Zeit vor 2004 zu kippen. Zur Verhandlung am Oberlandesgericht fügten die Südkoreaner im Dezember aber zusätzlich einen Tablet-Entwurf hinzu, für den die Finanznachrichtenagentur Bloomberg bereits 2002 ein Patent in den USA beantragt hatte.

Dieses Patent, bekannt auch unter dem Namen des Erfinders Helmars Ozolins, überzeugte das Oberlandesgericht schließlich. Außerdem sehen sie auch Unterschiede zwischen dem Galaxy Tab und Apples Geschmacksmuster. So sei das Samsung-Modell dreiteilig, das iPad zweiteilig aufgebaut. Das Galaxy Tab 8.9 ist lediglich eine etwas kleinere Version des 10.1.

Samsung zeigte sich in einer ersten Reaktion enttäuscht, verwies aber darauf, dass der Streit um das Modell 10.1 aus Sicht des Unternehmens wenig Bedeutung für die Lage im Handel habe, weil in Deutschland ohnehin bereits die Version 10.1 N verkauft werde.

Apple und Samsung werfen sich gegenseitig Ideenklau vor. Klagen laufen auch in den USA, Australien, Japan, Südkorea, den Niederlanden, Frankreich und Italien. Vor dem Düsseldorfer Landgericht geht Apple inzwischen auch gegen mehrere Samsung-Smartphones vor.

Apple hatte Samsungs Tablet-Computer auch in anderen Ländern im Visier - aber weniger erfolgreich als in Deutschland. In Australien wurde das Verkaufsverbot später aufgehoben. In den Niederlanden lehnte ein Richter einen Vertriebsstopp mit Blick auf die von Samsung demonstrierten früheren Design-Entwürfe ab.

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