Im Netz Datenverantwortung zeigen
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Nutzer von Sozialen Netzwerken sollten auf passen, was sie wem mitteilen. (Foto: Julian Stratenschulte)
am 26.01.2012
Berlin/Schleswig (dpa/tmn) - Wer in sozialen Netzwerken jedem alles zeigt, ist selbst schuld. Schließlich lässt sich der Zugriff auf private Daten steuern. Und diese Möglichkeit sollte man auch nutzen. Denn was erst einmal online war, lässt sich nur schwer ganz wieder vollständig entfernen.
Ein unangemessener Kommentar, ein peinliches Foto oder die private Telefonnummer: Unbedacht ins Netz Gestelltes kann sich schnell rächen. Denn über Verlinkungen, Suchmaschinen und Archive können Daten, die auf der Ursprungsseite längst gelöscht wurden, noch lange einsehbar sein, warnt die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Letztlich helfe es nur, verantwortungsbewusst mit Äußerungen und den eigenen Daten umzugehen. Nutzer von sozialen Netzwerken sollten zudem den Zugriff und die Verbreitung ihrer Daten so weit wie möglich einschränken und die Möglichkeiten zum Eigendatenschutz in den Einstellungen nutzen.
Veröffentlicht dagegen ein Dritter persönliche Daten, handelt es sich oft um konkrete Verstöße gegen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes, und der Betroffene hat einen Anspruch auf Unterlassung. Er kann sich zum Beispiel an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden, damit diese tätig wird. Die entsprechenden Landesämter und Landesdatenschutzbeauftragten sind unter aufgelistet.
Liegen Verstöße gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht vor, also zum Beispiel die ungefragte oder ungewollte Veröffentlichung von Bildern der eigenen Person, kann der Betroffene ebenfalls die Unterlassung verlangen. Problematisch werde es aber, wenn der Täter anonym bleibt oder Dienste von Anbietern nutzt, die im Ausland sitzen, so die Kammer. Die Rechtsverfolgung könne in diesen Fällen sehr aufwendig sein - bei häufig ungewissem Ausgang.
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