Widerrufsrecht bleibt trotz DSL-Schaltung erhalten
Widerrufsrecht bleibt trotz DSL-Schaltung erhalten
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Nicht verunsichern lassen: Der Vertrag lässt sich 14 Tage lang rückgängig machen - auch wenn der DSL-Anschluss bereits geschaltet ist. (Foto: Frank Rumpenhorst)
am 02.01.2012
Hannover/Berlin (dpa/tmn) - Lahmt der neue DSL-Anschluss oder verspätet sich dessen Aktivierung, müssen Verbraucher das nicht hinnehmen. Zwei Wochen Widerrufsfrist gelten auf jeden Fall - auch wenn der Anschluss bereits geschaltet ist.
Entgegen einem weit verbreiteten Irrglauben erlösche die 14-tägige Widerrufsfrist nicht, sobald der DSL-Anschluss geschaltet ist, berichtet die Zeitschrift «c't». Nach der Bestellung hätten Kunden in jedem Fall zwei Wochen Zeit, den Vertrag rückgängig zu machen. Viele ließen sich von den Anbietern aber zu schnell verunsichern.
Da die Provider fallende Preise so gut wie nie an Bestandskunden weitergeben, lohnt sich von Zeit zu Zeit ein Blick auf die Angebote am Markt. Bei einem geplanten Wechsel ist es den Angaben zufolge wichtig, den richtigen Stichtag für die Kündigung zu kennen. Sicher erfährt man diesen meist nur durch einen Anruf bei der Hotline des Providers. Denn schon eine neue Option oder eine Änderung der Bandbreite nehmen die Anbieter gerne zum Anlass, die Mindestvertragslaufzeit zu verlängern oder von neuem beginnen zu lassen.
Um einen reibungslosen Wechsel zum neuen Anbieter zu gewährleisten, sollten Verbraucher die Regel beherzigen, niemals zu spät zu kündigen. Idealerweise geht das Kündigungsschreiben beim alten Provider mindestens sechs Wochen vor Ende der Kündigungsfrist ein. Wer auf den letzten Drücker kündigt, riskiere, zwei bis sechs Wochen ohne DSL-Anschluss dazustehen, warnen die Experten.
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