Bei Doppelflatrate aufs Kleingedruckte achten
Bei Doppelflatrate aufs Kleingedruckte achten
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Doppelflatrates werden gerne mit vermeintlichen Schnäppchenpreisen beworben. Verbraucher sollten aber unbedingt aufs Kleingedruckte achten. (Bild: Remmers/dpa/tmn)
am 11.08.2011
Berlin/Göttingen (dpa/tmn) - Bei Doppelflatrate-Angeboten für Internet und Telefonate ins Festnetz sollten sich Verbraucher nicht von Schnäppchenpreisen für die ersten Monate blenden lassen. Wichtig ist der Blick ins Kleingedruckte.
Gerne übersehene, aber wichtige Details: Das Kleingedruckte offenbart häufig etwaige vertraglich festgelegte Preissteigerungen oder Zusatzkosten. Deshalb sollten Verbraucher diese Zeilen gründlich lesen, bevor sie einer Doppelflatrate zustimmen. Darauf weist das Telekommunikationsportal «Teltarif.de» hin. Nur so ließen sich die realen monatlichen Kosten beim DSL- oder Kabelanbieter berechnen. In der Regel sind kürzere Laufzeiten mit etwas höheren Kosten verbunden, bieten aber auch mehr Flexibilität.
Weil die Kündigungsfrist für Doppelflatrate-Verträge oft bei drei Monaten liegt, sollten sich Verbraucher mögliche Kündigungstermine dick im Kalender anstreichen. Verstreicht die Kündigungsfrist, verlängert sich der Vertrag meist um ein weiteres Jahr, und der Ärger ist unter Umständen groß, wenn inzwischen attraktivere Angebote verfügbar sind.
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