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«Streetside»: Microsoft will Datenschutz-Streit klären

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am 08.04.2011

Berlin/München (dpa) - Im Streit um den Karten-Panoramadienst Bing Maps Streetside erwartet Microsoft eine Klärung in weiteren Gesprächen mit Datenschützern. Sie wollen wissen, wann Microsoft den Bürgern ein Vorab-Widerspruchsrecht gewährt.

«Wir erwarten, dass in den nächsten Tagen und Wochen Gespräche stattfinden werden», sagte Microsoft-Sprecher Thomas Baumgärtner am Freitag (8. April). Das Softwareunternehmen will seinen Panoramadienst im Sommer starten. Ab dem 9. Mai sollen dafür Kameraautos zunächst in vier Städten in Bayern durch die Straßen fahren. Streitpunkt ist allerdings, wann Microsoft den Bürgern ein Widerspruchsrecht gegen die Abbildung etwa der eigenen Hausfassade gewährt.

Microsoft hatte erklärt, auf Basis der zur CeBIT an den damaligen Innenminister Thomas de Maizière übergebenen Selbstverpflichtungserklärung der Industrie bei seinem Dienst den Datenschutz voll zu respektieren. In der Erklärung enthalten ist auch ein Datenschutzkodex speziell für Geodatendienste. Rivale Google, ebenfalls Unterzeichner der Erklärung, hatte bei seinem Dienst Street View noch zahlreiche Zugeständnisse an die hiesigen Datenschützer gemacht, darunter auch eine mehrwöchige Vorabwiderspruchsfrist.

Die bayerische Datenschutzsaufsicht (BayLDA) hatte am Donnerstag erklärt, dass gegen den Start der Aufnahmen von Microsoft keine Einwände bestünden. Die Datenschützer fordern allerdings, dass Microsoft bei Streetside ebenfalls einen Vorabwiderspruch ermöglicht. Die Darstellung von Hausansichten in dem Internet-Dienst sei nur zulässig, «sofern den Betroffenen auch vor der Veröffentlichung die Möglichkeit eingeräumt wird, innerhalb einer angemessenen Frist Widerspruch einzulegen», so die Datenschützer in ihrer Erklärung.

Microsoft habe ausführliche Widerspruchsmöglichkeiten direkt in Streetside eingebunden und zum wesentlichen Produktbestandteil gemacht, erklärte Baumgärtner. Über einen Button an der unteren Leiste könne der Nutzer sofort aktiv werden. «Uns reicht dabei eine E-Mail-Adresse des Widersprechenden.» Innerhalb von maximal zwei Tagen sollen dann die fraglichen Ansichten wieder gelöscht sein.

Ein Vorabwiderspruch sei nicht vorgesehen, dieser sei aber auch nicht Bestandteil des Datenschutzkodex, sagte Baumgärtner. Dagegen spreche auch die Praktikabilität. «Wir müssten dafür eine Vielzahl von Daten erheben und große Datenbanken anlegen, das dürfte auch nicht im Sinne des Datenschutzes sein.»

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