Bei Handyvertrag auf Kreditlimits achten
Bei Handyvertrag auf Kreditlimits achten
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Wer mit dem Handy viel telefoniert, sollte beim Abschluss eines Vertrages aufs Kreditlimit achten. (Bild: dpa)
am 21.02.2011
Berlin/Karlsruhe (dpa/tmn) - Vieltelefonierer sollten beim Neuabschluss eines Handyvertrags auf sogenannte Kreditlimits achten. Manche Anbieter behalten sich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vor, beim Überschreiten einer Kostenobergrenze die SIM-Karte zu sperren.
Wer mit hohen Handykosten rechnet, sollte deshalb seinen Provider auf das Thema ansprechen, rät Anwältin Astrid Auer-Reinsdorff. Das könne im Zweifel Ärger ersparen. Gültig sind diese Limits aber eigentlich nur, wenn der Anbieter dem Kunden bei Vertragsabschluss eine konkrete Summe mitgeteilt hat. «Ein paar vage Sätze in den AGB reichen nicht aus», erklärte Auer-Reinsdorff, Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Informationsrecht beim Deutschen Anwaltverein. «Das hätte vor Gericht keinen Bestand.»
Auch eine unangekündigte sofortige Sperrung ist nicht rechtmäßig: Erst am vergangenen Donnerstag (17. Februar) hatte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden, dass Anschlüsse vom Anbieter nur nach Vorwarnung und bei einem Soll von mindestens 75 Euro gesperrt werden dürfen (Aktenzeichen: III ZR 35/10).
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