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«Knips-Gebühr» für Preußen-Schlösser ist rechtens

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Urteil zu «Knips-Gebühr»
«Knips-Gebühr» für Schloss Sanssouci: Die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten darf für kommerziell genutzte Fotos Geld verlangen. (Bild: dpa)

am 17.12.2010

Karlsruhe (dpa) - Die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten darf für ihre Schlösser in Berlin und Brandenburg eine «Knips-Gebühr» für kommerziell genutzte Fotos verlangen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Freitag (17.12.) in Karlsruhe entschieden.

Aus dem Staatsvertrag ergebe sich der Vorrang der Erhaltung von Kulturgütern wie das Schloss Sanssouci, nicht aber die Kostenfreiheit für gewerbliche Foto- und Filmaufnahmen, so der BGH. Die Stiftung verlangt eine Gebühr für kommerziell genutzte Fotos ihrer Parks und Gebäude. Sie war mit ihrer Gebührenforderung vor dem Brandenburgischen Oberlandesgericht (OLG) unterlegen. Es gebe kein Vorrecht des Eigentümers, das Bild seines Eigentums zu verwerten, hatte das OLG entschieden. Dagegen hatte die Stiftung Revision eingelegt und nun vom BGH recht bekommen.

Aus Sicht der Stiftung, die 150 historische Bauten und rund 800 Hektar Gartenanlagen verwaltet, steht ihr das ausschließliche Recht an solchen Fotos zu. Sie hatte deshalb in drei Verfahren gegen eine Internet-Plattform und zwei Bildagenturen auf Unterlassung einer gewerblichen Verbreitung von Bildern geklagt.

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