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Wikileaks-Daten auf eigenem Server: Ärger möglich

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Wikileaks-Daten auf eigenem Server: Ärger möglich IT-News-World.de 0 5 1
Wikileaks
Wer die Wikileaks-Dokumente auf dem eigenen Server veröffentlicht, könnte möglicherweise für Rechtsverstöße verantwortlich gemacht werden. (Bild: dpa)

am 10.12.2010

Berlin (dpa/tmn) ­ Um die Enthüllungsplattform Wikileaks zu unterstützen, veröffentlichen etliche Internetnutzer die Dokumente selbst im Internet. Das könnte allerdings rechtlich problematisch sein.

«Wenn jemand auf seinem Server eine komplette Kopie der Wikileaks-Site speichert, kann er unter Umständen persönlich für die Inhalte verantwortlich gemacht werden, selbst wenn es gegen Wikileaks noch gar kein Urteil gibt», sagt der auf Internet-Recht spezialisierte Berliner Rechtsanwalt Sören Siebert.

In den Depeschen würden zwar bislang wohl keine Staatsgeheimnisse der Bundesrepublik Deutschland veröffentlicht oder Informationen, die die Sicherheit der Bundesrepublik gefährden. Es sei aber nicht absehbar, ob mit den Dokumenten Verleumdungen transportiert oder gegen Persönlichkeitsrechte verstoßen werde, sagte Siebert. «Es hat schon wegen viel harmloseren Dingen im Netz Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden gegeben.» So sei in einem Fall schon allein wegen der Verlinkung von umstrittenen Inhalten eine Hausdurchsuchung veranlasst worden.

Wer seinen Server-Platz den Aktivisten von Wikileaks überlasse und ungeprüft Dokumente online stellen lasse, lasse sich auf «unübersehbare Gefahren» ein, sagte der IT- und Medienrechtler Thorsten Feldmann von der Berliner Kanzlei JBB Rechtsanwälte. «Man kann das machen, muss sich aber über mögliche rechtliche Konsequenzen bewusst sein.»

Der Düsseldorfer Anwalt Udo Vetter, der die Website lawblog.de betreibt, sieht die Unterstützer von Wikileaks hingegen durch das deutsche Telemediengesetz abgesichert. «Diese Leute nehmen dann die Rolle eines Internet-Providers wie 1&1 oder Strato ein, die nicht die Inhalte auf ihren Servern aktiv kontrollieren müssen.» Erst wenn einem Provider bekannt werde, dass in einem bestimmten Dokument strafbare Inhalte zu finden seien und er nichts unternehme, setze die «Störerhaftung» ein. «Dann ist das so, als würden die Inhalte vom Provider selbst stammen.»

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