Bei Musik-Downloads Kopierschutz nicht umgehen
Bei Musik-Downloads Kopierschutz nicht umgehen
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Ein paar private Kopien sind erlaubt: Wer allerdings den Kopierschutz umgeht, begibt sich rechtlich auf dünnes Eis. (Bild: dpa)
am 17.11.2010
Berlin (dpa/tmn) - Ein Nutzer darf auch legale Musik-Downloads nicht vervielfältigen, wenn er damit einen wirksamen Kopierschutz umgeht. Die Plattenfirma könnte ihn dann abmahnen, warnt Rechtsanwalt Philipp Schröder aus Berlin.
Das sei bei selbst aufgenommenen Liedern auf Kassette früher anders gewesen. «Strafbar macht sich der Hörer dadurch aber nicht, solange er die Kopie nur für den privaten Gebrauch anfertigt.» Gängig beim Herunterladen von Musik ist das DRM-Verfahren, mit dem die Nutzung und Verbreitung von digitaler Musik kontrolliert werden soll. «Wird Musik mit Kopierschutz versehen, erfährt der Musikfreund bereits beim Kauf, wie viele Privatkopien er machen darf», erklärt Schröder. Musikportale haben das meist in den AGBs festgeschrieben. Das bedeutet: Hörer dürfen die heruntergeladene Musik begrenzt kopieren, aber nicht wenn sie damit den Kopierschutz umgehen.
Genau das passiert oft über Programme, die Musikaufnahmen beim Abspielen mitschneiden. Ob solche Aufnahme-Software erlaubt ist, sei noch eine Grauzone: «Klarheit wird es erst mit einem Gerichtsurteil geben», sagt Schröder. Ein Umgehen bedeute jedes Ausschalten oder Manipulieren von technischen Schutzmaßnahmen. Wer rechtlich auf der sicheren Seite sein will, lässt also am besten die Finger von solchen Aufnahme-Programmen.
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