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Elektronischer «Perso» für die Identität im Netz

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Online-Shoppen mit dem «Perso»
Mit dem neuen «Perso» sind auch Geschäfte im Netz möglich. Wichtig ist dabei, dass der Rechner virenfrei und mit einer Firewall ausgestattet ist. (Bild: dpa)

am 27.10.2010 | Von Peter Zschunke, dpa

Berlin (dpa) - Auch der neue Personalausweis ist ein hoheitliches Dokument, ausgestellt von der Staatsgewalt. Künftig soll die Plastikkarte aber vermehrt bei Geschäften im Netz zum Einsatz kommen. Das stellt neue Anforderungen an den kritischen Verbraucher.

Wer künftig einen neuen «Perso» braucht, bekommt den Ausweis mit integriertem Chip. Damit kann man künftig die eigene Identität auch bei Online-Geschäften nachweisen - muss dies aber nicht. In welchem Umfang man den neuen Personalausweis nutzen will, bestimmt jeder selbst.

Schon vor der Premiere zum 1. November gibt es viel Kritik. Das Urteil des Chaos Computer Clubs (CCC) zum neuen Personalausweis fällt vernichtend aus: Konzeptionell schwach, technisch fragwürdig. Eine Studie von Informatikern ergab: Zu kompliziert. Und Verbraucherschützer sagen: Man muss aufpassen.

Die Unsicherheit rührt daher, dass der neue Personalausweis gleich mehrere Aufgaben erfüllt. Er dient erstens als Ausweis bei behördlichen Aufgaben, etwa bei der Polizei oder Grenzkontrolle. Zweitens kann er optional als Identitätsnachweis für Online-Geschäfte eingesetzt werden. Und drittens ist die Plastikkarte auch für die elektronische Signatur verwendbar, um zum Beispiel digitale Dokumente rechtsverbindlich zu unterschreiben.   

«Da verschwimmen die Konturen zwischen Staat, Gesellschaft und Wirtschaft», sagt der Münchener Politikwissenschaftler Werner Weidenfeld. Dies sei allerdings nicht nur beim Personalausweis, sondern auch in anderen Bereichen zu sehen. Hinzu komme eine weitere Entwicklungslinie, die Reduzierung staatlicher Hoheitsakte, die auch mit dem EU-Binnenmarkt zu tun habe. Zumal in der Regelung des Wirtschaftslebens wird jetzt vieles von Brüssel vorgegeben, was zuvor die Regierung des einzelnen Mitgliedslands gestaltet hat.

Neu dabei ist auf dem Personalausweis die Postleitzahl sowie ein Feld für den «Ordens- oder Künstlernamen». Die Postleitzahl sei ja eigentlich keine hoheitliche Aufgabe, erklärt Fraunhofer-Experte Jens Fromm bei einer Führung durch das Test- und Dokumentationszentrum Neuer Personalausweis in Berlin. Es habe aber Interesse von Seiten der Wirtschaft gegeben, diese Information aufzunehmen.

Vier Unterschriften muss man beim Antrag für einen neuen Personalausweis leisten, darunter auch die Einwilligung zur sogenannten eID-Funktion: Nur nach ausdrücklicher Zustimmung lässt sich der 28,80 Euro teure Ausweis für den Identitätsnachweis im Internet nutzen. Entscheidet man sich erst mal dagegen, kann man dies später immer noch einrichten. Die Änderung kostet dann allerdings sechs Euro.

Die Möglichkeit, sich im Internet ausweisen zu können, sei durchaus eine hilfreiche Neuerung, die manches bequemer mache, erkennt Verbraucherschützerin Cornelia Tausch an. Die Leiterin des Fachbereichs Wirtschaft bei der Verbraucherzentrale Bundesverband fügt aber hinzu: «Der Einsatz des elektronischen Personalausweises ist kein Gütesiegel.»

Mit Blick auf die besonderen Sicherheitsanforderungen bei der Verwendung im Internet sagt Tausch: «Dem Verbraucher wird zugemutet, dass der Rechner virenfrei und mit einer Firewall ausgestattet ist. Nicht jeder Mensch ist in der Lage, dies auch tatsächlich zu leisten.»

Mängel an der bisherigen Gestaltung der Software für den Online-Ausweis hat das Hasso-Plattner-Institut an der Universität Potsdam festgestellt. Institutsleiter Christoph Meinel erklärte bei der Vorstellung einer Studie in Berlin, die Akzeptanz des neuen Personalausweises hänge auch davon ab, ob die benötigte Software für Nichtfachleute einfach und leicht bedienbar sei. Beim Test der bisherigen Version der «AusweisApp» machte aber schon die Installation Probleme: «Selbst Informatiker brauchten eine gewisse Zeit, um das Programm zum Laufen zu bringen.»

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