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«Nackt» im Online-Shop: Anbieter sammeln Kundendaten

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«Nackt» im Online-Shop
Der gute alte Katalog: Wer in ihm blättert, kann sicher sein, dass keine Daten gesammelt werden. (Bild: Remmers/dpa/tmn)

am 28.09.2010 | Von Sebastian Knoppik, dpa

Kiel/Düsseldorf (dpa/tmn) - Viele Online-Shops sind Weltmeister im Datensammeln - und das schon lange bevor jemand Angaben zur Bestellung macht. Der Surfer bekommt davon meist nichts mit. Oft gibt es Möglichkeiten, sich der Sammelwut der Unternehmen zu entziehen.

Dass es mit dem Datenschutz im Internet oft nicht weit her ist, ahnen die meisten. Und Untersuchungen bestätigen das ungute Gefühl: In einer Studie des Karlsruher Instituts für Technologie hielten sich zum Beispiel gerade einmal fünf Prozent der untersuchten Anbieter vollständig an die Vorgaben des Datenschutzrechts. Mehr als zwei Drittel der Anbieter gaben dagegen Nutzerdaten weiter, zum Teil ohne Angaben von Gründen.

«Es herrscht ziemlich viel Wildwuchs», klagt Moritz Karg vom Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein. Die Internet-Technik verleitet nach seiner Erfahrung außerdem dazu, Daten weiterzugeben: «Wenn etwas leicht zu bekommen ist, verschiebe ich es auch leicht.» Dabei werden Daten bereits erhoben, bevor der Käufer überhaupt etwas eingegeben hat, wie Karg erklärt: «Wenn man einen Versandhaus-Katalog durchblättert, kriegt das in der Regel niemand mit. Beim Besuch eines Online-Shops hingegen wird bereits der Vorgang des Durchstöberns erfasst.»

Den individuellen Nutzer erkennen Online-Shops zum Beispiel durch sogenannte Cookies wieder, die auf dem Rechner abgelegt werden. So können die Online-Shops etwa anzeigen, welche Artikel der potenzielle Käufer zuletzt angesehen hat, oder Produkte einblenden, die Kunden mit ähnlichen Interessen gesucht oder gekauft haben.

Das Anlegen solcher Nutzerprofile ist nach Angaben von Datenschützer Karg rechtlich grundsätzlich möglich. «Ich habe als Nutzer aber das Recht, dem zu widersprechen.» Viele Anbieter bieten diese Möglichkeit des Widerspruchs aber gar nicht. Deshalb rät der Experte, den Browser so einzustellen, dass nach jeder Internet-Sitzung die gespeicherten Cookies automatisch gelöscht werden. Empfehlenswert seien auch Browsererweiterungen, die Spähattacken anzeigen und Blockiermöglichkeiten bieten. Dazu gehört zum Beispiel das Add-on Ghostery für den Firefox.

Viele Shops schlagen Käufern auch sofort vor, ein Kundenkonto einzurichten. Auch wenn das Konto hilft, seine Daten nicht bei jedem Kauf erneut eingeben zu müssen: «Das sollte man vermeiden», rät Datenschützer Karg. So könne man verhindern, dass sich bei dem jeweiligen Unternehmen allzu viele Daten ansammeln.

Gerade bei der Bestellung fragen Online-Shops zahlreiche Daten ab - oft mehr als für die Bestellung notwendig sind. «Ich halte es etwa für vollkommen unnötig, das Geburtsdatum anzugeben, wenn ich beispielsweise eine Reise buchen will», sagt die Juristin Beate Wagner von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

«Die Faustregel lautet: So wenig Daten wie möglich eingeben», rät Susanne Lang vom Internetportal «Verbraucher sicher online» der Technischen Universität Berlin. Ist beim vielleicht günstigsten Online-Shop die Eingabe vieler Daten erforderlich, um etwas bestellen zu können, sollten Online-Käufer abwägen, meint Lang: «Man soll vielleicht überlegen, ob einem die paar Euros das wert sind.» Das sieht auch Datenschützer Karg so: «Im echten Leben gehe ich ja auch nicht in eine Bäckerei und rufe laut meinen Namen, mein Gewicht und meine Körpergröße, um ein Brot zu kaufen.»

Tatsächlich verhalten sich viele Menschen im Internet anders, wenn sie sparen können. Selbst bei gleichen Preisen findet oft kein ernsthafter Vergleich von Kaufbedingungen hinsichtlich des Datenschutzes statt. Das hat ein Verhaltensexperiment an der Universität Cambridge und der Technischen Universität Berlin gezeigt: Schon für geringe Preisvorteile waren die Käufer bereit, mehr private Daten anzugeben. Selbst wenn ein anderer Händler das gleiche Produkt kaum teurer oder sogar zum gleichen Preis anbot, wählten viele der Käufer in dem Experiment diejenigen Anbieter aus, die in größerem Umfang private Daten abfragen.

«Bestimmte Daten können ohne Einwilligung des Verbrauchers weitergegeben werden», erklärt Beate Wagner. Das gilt zum Beispiel für die Informationen, die beispielsweise eine ausliefernde Spedition oder die an der Zahlung beteiligten Banken benötigen. Der Weitergabe von Daten zu Werbezwecken oder an eine Wirtschaftsauskunftei muss der Kunde in der Regel zustimmen.

Online-Shops dürfen ihr Angebot übrigens davon abhängig machen, dass der Benutzer in die Erfassung und Weitergabe seiner persönlichen Daten einwilligt, wie Verbraucherschützerin Wagner erklärt: «Eine Ausnahme gibt es nur, wenn dem Nutzer ein anderer Zugang zu dieser Leistung nicht oder in nicht zumutbarer Weise möglich ist.»

Weil man aber fast alle Waren nicht nur bei einem einzigen Händler bekommt, sondern bei vielen, können die Shops den Käufer quasi dazu zwingen, Daten anzugeben oder deren Weitergabe zuzustimmen. Susanne Lang rät, allzu neugierige Händler zu meiden: «Da macht es schon Sinn zu gucken, wo man kauft und auch mal zwei Shops zu vergleichen.»

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