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Tipps zum Schutz vor Kostenfallen im Internet

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Online in Kostenfalle getappt
Wer in eine Kostenfalle getappt ist, darf nicht klein beigeben. (Bild: Remmers/dpa/tmn)

am 24.09.2010

Berlin (dpa/tmn) - Unterhaltung zum Nulltarif, kostenlose Rätsel oder angebliche Gratis-Software: Unzählige unseriöse Anbieter versuchen, Surfer im Internet in Kostenfallen zu locken. Davor können sich Nutzer schützen.

Verbraucher sollten dubiose Angebote meiden, ohne triftigen Grund keine Kontakt- oder Zahlungsdaten angeben und im Zweifelsfall auch das Kleingedruckte lesen. Dazu rät der IT-Branchenverband Bitkom. Ist ein Angebot wirklich gratis, gebe es für die Anbieter in aller Regel keinen Grund, Daten abzufragen.

Wer trotzdem Angaben macht, beispielsweise um eine Postsendung zu erhalten, sollte die Geschäftsbedingungen auf versteckte Zahlungsverpflichtungen hin durchsehen, empfiehlt der Verband. Ein Indiz für die Seriosität eines Anbieter seien ein Impressum mit vollständiger Anschrift, Nennung eines Verantwortlichen sowie E-Mail-Adresse und Telefonnummer für Rückfragen.

Bekommt ein Verbraucher eine Zahlungsaufforderung und fühlt sich getäuscht, sollte er im Zweifel nicht zahlen. Denn ein Vertrag komme nur zustande, wenn der Kunde über die Bedingungen des Angebots informiert ist und diese bewusst akzeptiert, erklärt der Bitkom. Die Beweispflicht liege hier beim Anbieter. Verbraucher sollten sich deshalb nicht davon beeindrucken lassen, wenn mit Anwälten, Inkasso, Zwangsvollstreckung oder gar einer Strafanzeige gedroht wird. Bei schwarzen Schafen komme es am Ende fast nie zu Prozessen.

Verbraucher sind zwar nicht verpflichtet, auf nachweislich unseriöse Forderungen einzugehen. Wer aber ganz sicher gehen will, kann den Vertrag bestreiten oder einfach sein 14-tägiges Widerrufsrecht nutzen. Der Brief wird am besten per Einschreiben mit Rückschein verschickt. Dabei sollten keine persönliche Daten angegeben werden, die der Anbieter nicht ohnehin schon kennt.

Gerichtlichen Mahnbescheiden müssen Verbraucher dagegen unbedingt schriftlich binnen zwei Wochen (Postlaufzeit eingerechnet) widersprechen. Gründe müssen hier nicht angegeben werden. Grundsätzlich gilt übrigens: Eltern haften nicht für ihre Kinder, wenn diese einen Abo-Vertrag ohne Einwilligung der Eltern geschlossen haben.

Derzeit wird um einen Gesetz zum stärkeren Schutz gegen Kostenfallen im Internet gerungen. Der Bundesrat hat eine Entscheidung verschoben. Rheinland-Pfalz forderte am Freitag (24. September), dass Nutzer den Abschluss von Verträgen erst per Klick bestätigen. Ein umfassender Schutz vor unlauteren Geschäftspraktiken unseriöser Online-Anbieter werde mit bisherigen Mitteln nicht erreicht. Für die Forderung gab es noch keine Mehrheit. Der Bundesrat will in Ausschüssen weiterberaten. Die Verbraucherzentralen gehen von Millionenschäden im Jahr aus.

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