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Computer gehören zum notwendigen Lebensbedarf

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Arbeiten am Computer
Ein Alltag ohne Computer ist heute kaum noch vorstellbar - das berücksichtigten die Richter in ihrem Urteil. (Bild: dpa)

am 03.09.2010

München/Köln (dpa/tmn) - Ein Computer gehört inzwischen zum notwendigen Lebensbedarf. Dem Eigentümer steht daher ein Entschädigungsanspruch zu, wenn sein Gerät von der Staatsanwaltschaft rechtswidrig beschlagnahmt wird und nicht genutzt werden kann.

Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) München (Aktenzeichen: 1 W 2689/09) hervor, auf das die «Monatsschrift für Deutsches Recht» hinweist. Das Gericht gab dem Eigentümer eines Computers Recht. Die Staatsanwaltschaft hatte im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens für gut zwei Monate einen Laptop und einen Computer des Mannes beschlagnahmt. Als er die Geräte später zurückerhielt, verlangte er eine Entschädigung wegen des Nutzungsausfalls. Der hohe Grad der Verbreitung von Computern und ihre Nutzung im Alltag führten heute zwangsläufig dazu, dass Ersatzgeräte angemietet würden, befanden die Richter. Daher stehe dem Eigentümer der entsprechende Mietpreis als Entschädigung zu - im konkreten Fall waren das 177 Euro.

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