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Gefängnisstrafe für Wurm-Programmierer

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Gefängnisstrafe für Wurm-Programmierer IT-News-World.de 5 5

am 01.02.2005 | von Alfred Krüger

Der 19-jährige US-Amerikaner Jeffrey Lee Parson wurde von einem Gericht im US-Bundesstaat Minnesota wegen Veröffentlichung und Verbreitung einer Variante des gefährlichen Computerwurms Blaster.B alias Lovsan zu einer 18-monatigen Haftstrafe verurteilt. Parson, der sich im August 2003 mit seiner Blaster.B-Variante als Trittbrettfahrer an den „Erfolg“ des damals weltweit grassierenden Blaster-Wurms angehängt hatte, muss außerdem zehn Monate lang gemeinnützige Arbeit leisten. Er darf für weitere drei Jahre Computer nur noch zu Bildungs- und geschäftlichen Zwecken nutzen und wird für die entstandenen Schäden aufkommen müssen. Der Urheber der Blaster-Urvariante ist trotz des hohen Kopfgeldes, das auf seine Ergreifung ausgesetzt worden war, noch immer nicht ermittelt worden.

Schadensersatz in Millionenhöhe möglich
Parson wurde für schuldig befunden, ein Schadprogramm geschrieben und mit dem Ziel in Umlauf gebracht zu haben, andere Computersysteme anzugreifen. Er selbst hatte zugegeben, für die B-Variante des Blasterwurms verantwortlich gewesen zu sein. Er hatte den ursprünglichen Quellcode des Blasterwurms verändert und der neuen Variante den Auftrag gegeben, in einer so genannten Denial-of-Service-Attacke die Server von Microsoft mit Anfragen zu überfluten und auf diese Weise zum Absturz zu bringen.

Mehr als eine Million Dollar Schaden
Das Wurmprogramm nutzte eine mittlerweile behobene Sicherheitslücke in verschiedenen Windows-Betriebssystemen. Außerdem hatte Parson im Quellcode seines Schadprogramms einen Schmähtext gegen Microsoft und die gesamte Antiviren-Industrie hinterlassen. Insgesamt habe der Blaster.B-Wurm Sachverständigen zufolge 48.000 Rechner infizieren können. Die dadurch bewirkten Schäden bezifferte Microsoft mit mehr als einer Million US-Dollar. Die Höhe der Schadensersatzzahlung, die Parson an den Redmonder Softwarekonzern sowie an andere Geschädigte zahlen muss, wird voraussichtlich im Februar festgelegt.

Nur ein kleiner Fisch
Bei ihrer Strafzumessung blieb die zuständige Richterin Marsha Pechman im unteren Bereich des rechtlich Möglichen. Maximal hätte sie eine Haftstrafe von bis zu 37 Monaten sowie eine Geldstrafe von 250.000 Dollar verhängen können. Die Richterin hielt dem Angeklagten sein jugendliches Alter sowie die Tatsache zugute, dass er in schwierigen sozialen Verhältnissen aufgewachsen sei. Es sei wichtig, dass Parson für seine Tat zur Verantwortung gezogen werde, kommentierte Graham Cluley, Antiviren-Experte der Firma Sophos, den Prozessverlauf. Nüchtern betrachtet sei Parson im Vergleich zum Programmierer der Blaster-Urvariante aber nur ein kleiner Fisch, den man jetzt nicht zum Sündenbock machen dürfe.



Sasser-Autor demnächst vor Gericht
Parson ist nicht der erste Wurmprogrammierer, der vor Gericht gestellt wurde. Vor dem Landgericht Verden muss sich demnächst der Programmierer des Sasser-Wurms verantworten. Sein Schadprogramm hatte sich Sommer letzten Jahres rasant im Netz ausgebreitet und weltweit für erhebliche Schäden gesorgt hatte. Betroffen waren neben zahlreichen Heim-PC-Nutzern auch große Unternehmen wie die Fluggesellschaft Delta Airlines oder die Deutsche Telekom. Dem Sasser-Programmierer wird u. a. Datenveränderung und Computersabotage vorgeworfen. Außerdem hat er mit zivilrechtlichen Schadensersatzklagen zu rechnen. Interessant ist allerdings, dass die Staatsanwaltschaft bisher nur von einer „offiziellen“ Schadenssumme von 130.000 Euro ausgeht. Viele der geschädigten Unternehmen wollen sich offenbar nicht die Blöße geben und zugeben, dass auch ihre Computersysteme ungeschützt waren und vom Sasser-Wurm infiziert werden konnten.

Urteile in den USA und Großbritannien
Das erste Urteil gegen einen Virenprogrammierer gab es 1988 in den USA. Der angeklagte Student Robert Morris wurde damals zu einer dreijährigen Bewährungsstrafe, 400 Stunden gemeinnütziger Arbeit und 10.000 Dollar Geldstrafe verurteilt, weil er ein Wurmprogramm in Umlauf gebracht hatte. Im Jahr 2003 erwischte es David Smith, Autor des Melissa-Virus, der weltweit einen Schaden von schätzungsweise 80 Millionen Dollar verursacht hatte. Smith musste für zwanzig Monate ins Gefängnis und eine Geldstrafe von 5000 Dollar zahlen. Nach der Gefängnisstrafe steht Smith 42 Monate unter Bewährung. In dieser Zeit darf er das Internet nicht nutzen. In Großbritannien wurde der Virenschreiber Christopher Pile 1994 wegen Computerkriminalität in elf Fällen zu 18 Monaten Haft verurteilt. Zu Beginn dieses Jahres schickte ein Londoner Gericht den 22-jährigen Simon Vallor für zwei Jahre ins Gefängnis. Er hatte mit drei Email-Viren weltweit ca. 27.000 Computer in vierzig Ländern infiziert.

Keine Strafe für den Lovebug-Schöpfer
Nicht überall werden Virenbastler so streng abgeurteilt. Der Autor des Anna-Kournikova-Wurms wurde in den Niederlanden nur zu 150 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt, obwohl sich sein Wurmprogramm schneller und weiter verbreitet hatte als alle drei Viren des Briten Simon Vallor zusammen. Ganz ohne Strafe kam der Philippine Onel de Guzman, Autor des berüchtigten „Lovebug“-Virus, davon. Dieser Virus hatte im Jahr 2000 weltweit einen Schaden in Höhe von sieben Milliarden Dollar verursacht. Guzman wurde zwar verhaftet, dann aber wieder freigelassen. Nach philippinischem Recht hatte er sich nämlich überhaupt nicht strafbar gemacht.

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