Street View: Einspruchsfrist verdoppelt
Street View: Einspruchsfrist verdoppelt
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Google hat die Einspruchsfrist gegen seinen Street-View-Dienst um vier Wochen verlängert. (Bild: dpa)
am 19.08.2010
Hamburg/Berlin (dpa) - Google geht im Streit um den Foto-Straßenatlas Street View auf die Bundesregierung zu. Das Unternehmen verdoppelt die Vorab-Einspruchsfrist für Mieter und Hauseigentümer auf acht Wochen.
«Wir möchten damit den Bürgern, die sich gegen eine Veröffentlichung ihrer Häuser oder Wohnungen bei Street View entscheiden, ausreichend Zeit für ihren Widerspruch geben», schrieb Google-Europa-Chef Philipp Schindler in einem Blogeintrag. Google hatte bislang den Betroffenen nur eine Frist bis zum 15. September 2010 eingeräumt, um Bilder ihrer Häuser und Wohnungen vorab auf Street View entfernen zu lassen. Schindler betonte, Google habe schon immer den Betroffenen die Möglichkeit gegeben, auch nach dem Start des Dienstes einen Widerspruch einzulegen.
Mit dem verlängerten Zeitraum erfüllt Google eine Forderung von Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU), die die ursprünglich vorgesehenen vier Wochen als zu kurz kritisiert und eine acht Wochen lange Vorab-Einspruchsfrist verlangt hatte. Zuvor hatte sich EU- Justiz-Kommissarin Viviane Reding für eine Verlängerung auf sechs Wochen ausgesprochen. Google will den Panoramadienst Street View bis Ende des Jahres mit Aufnahmen von Straßen und Häusern aus zunächst 20 deutschen Städten ins Netz stellen.
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