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IT-News World » Aktuelles » Telekom muss über 5000 Euro an Kundin zurückzahlen

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Telekom muss über 5000 Euro an Kundin zurückzahlen

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Telekom muss über 5000 Euro an Kundin zurückzahlen IT-News-World.de 0 5 1

am 12.08.2010

Bonn (dpa/lnw) ­ Die Deutsche Telekom hat eine Fürsorgepflicht für ihre Kunden: Sie muss sich bei auffällig hoben Rechnungen um die Ursachen kümmern oder auch den Kunden informieren. Das entschied die 7. Zivilkammer des Bonner Landgerichts (Aktenzeichen: 7 O 470/09).

Der Fall: Die Telekom hatte einer jungen Kundin aus Niedersachsen für die Internetnutzung im Zeitraum von fünf Monaten insgesamt 5756,19 Euro in Rechnung gestellt und teilweise auch vom Konto abgebucht. Der Schaden war durch eine fehlerhafte Einstellung eines neu installierten DSL-Routers entstanden, der einen ständigen Zugang zum Internet hatte und im Minutentakt abrechnete, ohne dass die Kundin das wusste. Die monatlichen Belastungen explodierten von rund 40 auf mehr als 1000 Euro. Die Frau hatte in dieser Zeit weder die Online-Rechnungen noch ihre Kontoauszüge überprüft.

Nach Ansicht der Bonner Richters hätte der Telekom das «ungewöhnliche Internetnutzungsverhalten» der Kundin auffallen müssen. Das Unternehmen hätte innerhalb weniger Tage reagieren müssen. Stattdessen habe die Telekom weiter kassiert. Damit habe sich das Bonner Unternehmen einer Pflichtverletzung schuldig gemacht ­ und wurde verurteilt, die Kosten in der Gesamthöhe von rund 5300 Euro an Kundin zurückzuerstatten.

Die Bonner Richter haben aber auch die Kundin wegen ihres nachlässigen Verhaltens zu einer minimalen Mitschuld verurteilt. Von der Gesamtsumme muss sie 460 Euro selbst tragen. Darin enthalten sind die tatsächlich angefallenen Telefonkosten sowie monatlich 50 Euro für eine Internet-Flatrate. Das Urteil ist rechtskräftig.

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