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Street View: Widerspruch auch nach Fristablauf möglich

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Google Street View Illustration
Der Deutsche Mieterbund bietet online ein Widerspruchsformular an, welches dem Verein zufolge noch nach Ablauf der Frist genutzt werden kann. (Bild: dpa)

am 11.08.2010

Berlin (dpa/tmn) - Ein Widerspruch gegen das Abbilden von Häusern im Internet-Kartendienst Google Street View ist auch noch möglich, wenn das Unternehmen kein Beschwerdeformular mehr im Internet anbietet.

Darauf weist der Deutsche Mieterbund (DMB) in Berlin hin, der ein Formschreiben zum Widerspruch anbietet. Street View soll bis Ende des Jahres für 20 deutsche Städte starten. Google will kommende Woche ein Online-Formular bereitstellen, über das Mieter und Hausbesitzer der Darstellung ihres Gebäudes oder ihrer Wohnung widersprechen können - allerdings nur vier Wochen lang. Das Formschreiben kann dem DMB zufolge auch noch danach genutzt werden.

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