Umzug nicht zwingend DSL-Kündigungsgrund
Umzug nicht zwingend DSL-Kündigungsgrund
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Uneinheitliche Rechtsprechung: Für eine außerordentliche DSL-Kündigung ist der Verbraucher meist auf die Kulanz seines Anbieters angewiesen. (Bild: dpa)
am 04.08.2010
Halle/Saale (dpa/tmn) - Wenn nach dem Umzug am neuen Wohnort kein DSL verfügbar ist, kann der Vertrag außerordentlich gekündigt werden. Was einleuchtend klingt, ist in der Realität aber nicht einfach umzusetzen, erklärt die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt.
Viele Anbieter zeigen sich nicht kulant und bestehen auf Erfüllung des Laufzeitvertrages, egal ob die Leistung noch in Anspruch genommen werden kann oder nicht. Oft wird auch eine Abstandszahlung angeboten, gegen die der Verbraucher aus dem Vertrag entlassen wird.
Die Rechtsprechung zu dieser Thematik ist den Verbraucherschützern zufolge nicht einheitlich. Deshalb sollten sich Betroffene gut überlegen, ob das finanzielle Prozessrisiko nicht höher liegt als eine angebotene Abstandssumme oder das Zahlen der Grundgebühr bis zum Vertragsende. Die besten Klagechancen bestehen nach Auffassung der Verbraucherzentrale, wenn zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses noch nicht bekannt war, dass während der Vertragslaufzeit ein Umzug ansteht, und der Umzug berufsbedingt oder aus dringenden familiären Gründen erforderlich ist.
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