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Zehn Tipps für Versteigerungen im Internet

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Ein Tipp der Experten: Bloß nicht übereifrig werden! Wer bei einer Internet-Auktion zu früh bietet, treibt nur den Preis in die Höhe. (Bild: dpa-infocom)

am 02.08.2010

Berlin (dpa/tmn) - Der IT-Fachverband Bitkom hat zehn Tipps für die Teilnahme an Internet-Auktionen veröffentlicht. Damit gelinge auch Anfängern der Einstieg, erklärte der Verband. Die Empfehlungen decken den Verlauf von der Produktsuche bis hin zum Widerrufsrecht ab:

Die Suche über Produktkategorien dauert länger, verschafft aber den besseren Überblick. «Wer genau weiß, was er möchte, ist mit der schnelleren Suchfunktion besser bedient.» Schnäppchenjägern rät der Verband, auch nach Schreibfehlern zu suchen. Mit etwas Glück könne man so wenig beachtete Auktionen finden.

Hier sollte man besonders darauf achten, wie ausführlich und detailliert die Informationen zu einem Produkt und zu den Lieferbedingungen sind. Wenn ein Angebot lückenhaft oder missverständlich formuliert sei, solle man besser nachfragen. Bei der Überprüfung der Vertrauenswürdigkeit eines Verkäufers solle man nicht nur auf den Gesamtwert positiver Bewertungen achten, sondern auch einzelne Kommentare lesen. Bei Angeboten aus dem Ausland muss man bedenken, dass unter Umständen Zollgebühren fällig werden.

«Nicht jedes Angebot ist günstiger als im Laden oder in Online-Shops.» Deshalb solle man bei entsprechenden Portalen wie «guenstiger.de» oder «idealo.de» die Preise vergleichen. Dabei muss man auch die Kosten für den Versand mit einkalkulieren.

Dies ist dann ratsam, wenn kaum zu erwarten ist, dass man bei einer Versteigerung einen niedrigeren Preis erzielt.

Bei gebrauchten Produkten sollte man ein Angebot vorziehen, bei dem es noch eine Herstellergarantie oder die gesetzliche Gewährleistung gibt ­ in der Regel bis zwei Jahre nach dem Erstverkauf. Auch nach weiteren Sicherheiten sollte man Ausschau halten, etwa ein Rücknahmeversprechen oder einen speziellen Käuferschutz, falls die Ware nicht beim Empfänger ankommt.

Bei einer Auktionsdauer von drei bis zehn Tagen sollte man nicht zu früh einsteigen - so treibt man nur den Preis in die Höhe. «Wer pokern will und eine schnelle Internetverbindung hat, kann das Gebot erst wenige Sekunden vor dem Ende übertragen.» Dabei muss man nicht das eigene Maximalgebot zahlen, sondern nur den Betrag, der alle anderen Gebote übertrifft.

Mit einem Smartphone kann man sicherstellen, dass man auch unterwegs keine Schlussphase einer Versteigerung verpasst.

Die Überweisung des Kaufbetrags vor der Lieferung stellt hohe Anforderungen an die Seriosität des Verkäufers. «Wer die Wahl hat, sollte andere Verfahren vorziehen, etwa Lastschrift, Kreditkarte oder Nachnahme», empfehlen die Bitkom-Experten. Auch spezielle Online-Bezahldienste wie PayPal seien vorteilhaft.

Bei Unstimmigkeiten nach dem Erhalt der Ware oder bei Problemen mit der Lieferung sollte man höflich beim Verkäufer nachfragen. Wenn dies nicht hilft, kann der Kundenservice der Handelsplattform informiert werden. «Wenn ein größerer Geldverlust droht, sollte im Notfall ein Anwalt eingeschaltet werden».

Bei gewerblichen Verkäufern haben Verbraucher ein gesetzliches Widerrufsrecht und können die Ware innerhalb von zwei Wochen zurückschicken. Dann muss der Kaufpreis erstattet werden. Bei einem Betrag von mehr als 40 Euro sind auch die Rücksendekosten zu erstatten. Private Verkäufer können ein Widerrufs- oder Rückgaberecht ausschließen.

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