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iPhone darf in USA geknackt werden

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iPhone
In den USA ist Besitzern das Entsperren des iPhones erlaubt worden, um eine Software außerhalb der Apple-Welt zu installieren. (Bild: dpa)

am 27.07.2010

Washington/Berlin (dpa) - In den USA gibt es jetzt eine klare Entscheidung, die es erlaubt, das iPhone zu knacken. In Deutschland ist die Rechtslage zu einem solchen «Jailbreak» dagegen noch nicht geklärt.

IPhone-Besitzer in den USA dürfen das System des Smartphones aushebeln, um Programme außerhalb der Apple-Welt zu nutzen. Das entschied jetzt der für Urheberrechtsfragen zuständige Leiter der US-Kongressbibliothek. In Deutschland ist die Rechtslage zum iPhone-«Jailbreak» noch nicht abschließend geklärt.

Der Leiter der «Library of Congress», James Billington, befand in seiner Entscheidung vom Montag (26. Juli), dass ein «Jailbreak» die Integrität des Apple-Betriebssystems für das iPhone nur zu einem geringen Bruchteil von 1/160 000 verändere. Zudem diene dies nur der Absicht, die eigentliche Funktion der Software zu erweitern, nämlich die Ausführung von Programmen zu unterstützen.

Für Apple ist die Entscheidung eine Schlappe, weil das Unternehmen dadurch die volle Kontrolle über die Apps verliert, also die Anwendungen fürs iPhone und andere Apple-Geräte, die einen guten Teil des Erfolgs ausmachen.

Der Kongressbibliothekar überwacht die Zulässigkeit der scharfen Urheberrechtsgesetze in den USA und kann Ausnahmen festlegen. Mit der jetzt bekanntgemachten Entscheidung müssen Nutzer, die ihr Handy geknackt haben, keine Sorge mehr haben, von Apple deswegen belangt zu werden. Wohl aber laufen sie weiterhin Gefahr, ihre Garantie für das Gerät zu verlieren.

Die Düsseldorfer Rechtsanwältin Eva Dzepina von der Kanzlei Borgelt & Partner begrüßte, «dass es anders als in Deutschland nun eine klare Aussage zu diesem Thema gibt». In beiden Ländern sei die Integrität von Software urheberrechtlich geschützt.

Für die strafrechtliche Beurteilung sei wesentlich, in welchem Ausmaß ein Eingriff erfolge. «Strafrechtlich ist ein 'Jailbreak' nicht relevant, wenn dies ausschließlich zum eigenen privaten Gebrauch stattfindet», sagte Dzepina. Dies ergebe sich aus Paragraf 108b des Urheberrechtsgesetzes.

Mit Blick auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Apple, die jeden Eingriff in die Software untersagen, erklärte die Anwältin, hier gehe das Urheberrecht in Deutschland den vertraglichen Bestimmungen von Apple vor.

Ohne einen «Jailbreak» können die Nutzer nur solche Apps auf ihr Handy laden, die Apple vorher genehmigt hat und in seinem App Store anbietet. Immer wieder werden Fälle bekannt, bei denen Apple von Entwicklern eingereichte Apps nicht zulässt.

Mit dem Knacken des iPhone umgehen die Nutzer die Sperre. Schätzungen gehen davon aus, dass etwa jedes zehnte Apple-Handy «befreit» ist. Apple hat es allerdings unterlassen, die Besitzer zu belangen. «Die große Mehrheit der Nutzer hat ihr iPhone nicht geknackt, weil dies die Garantie gefährdet und das iPhone instabil und unzuverlässig machen kann», sagte eine Sprecherin.

Dass Apples App-Prüfung aber keinen absoluten Schutz bietet, hatten mehrere Vorkommnisse in der jüngeren Vergangenheit gezeigt: Erst am Montag (26. Juli) wurde öffentlich, dass die Citigroup ihre iPhone-App wegen eines Sicherheitslecks aus dem Verkehr ziehen muss. Das Programm speichert persönliche Daten wie die Kontonummer oder Passwörter auf dem Handy. Zu einem Missbrauch ist es nach Angaben der Bank aber nicht gekommen.

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