Keine Werbung mit Bestellmöglichkeit ohne Preisnennung
Keine Werbung mit Bestellmöglichkeit ohne Preisnennung
IT-News-World.de
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am 23.06.2010
Berlin (dpa/tmn) - Wird auf einer Webseite ein Produkt beworben und zum Bestellen angeboten, muss auch der Preis genannt werden. Wird dagegen nur eine Marke im Banner beworben, bestehe diese Pflicht nicht.
Darauf weist die Rechtsanwaltskanzelei Härting in Berlin hin, die mit dem Verband der deutschen Internetwirtschaft (eco) einen rechtlichen Leitfaden für Betreiber von Onlineshops erarbeitet hat.
Beschreibt ein Banner allerdings ein Produkt so detailliert, dass keine Fragen offen bleiben, und führt der Link direkt zur Bestellmöglichkeit, könne darin ein Angebot gesehen werden, das einer Preisangabe bedarf. Bestehen weitere Wahlmöglichkeiten, etwa hinsichtlich der Farbe, ist die Preisangabe wiederum nicht zwingend. Der kostenlose Leitfaden lässt sich als PDF-Datei von der Webseite der Kanzelei herunterladen.
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