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Mängel bei Verbraucherrechten im Internethandel

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Online-Shopping
Formulierungen zu Lieferfristen wie «in der Regel» oder «meistens» sind unzulässig - viele Internet-Händler benutzen sie trotzdem. (Bild: Schierenbeck/dpa/tmn)

am 10.05.2010

Stuttgart (dpa) - Viele Internet-Händler halten die Vorgaben des Verbraucherschutzes nicht voll ein. Das geht aus einer in Stuttgart veröffentlichten bundesweiten Studie unter 50 großen Online-Shops im Auftrag des Verbraucherministeriums Baden-Württemberg hervor.

Bei 39 Händlern wurden Mängel festgestellt. Doch die Verbraucher werden aus Sicht des Ministeriums nicht mit Absicht hinters Licht geführt. «Wir gehen nicht davon aus, dass die Verstöße darauf abzielen, Verbraucher bewusst zu schädigen. Vielmehr gehen wir von mangelnder Rechtskenntnis aus», sagte Verbraucherminister Rudolf Köberle (CDU).

In der Erhebung wurden das Impressum der Händler, ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sowie die sonstigen notwendigen Informationen auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften überprüft. Bei elf Internet-Händlern kam es zu keiner Beanstandung. Dazu zählten unter anderem Lidl, Tschibo, Arlt, Breuninger, Heine oder auch Sportscheck.

Die Autoren der Studie bemängeln unter anderem unzulässige Angaben zu den Lieferfristen. Formulierungen wie «in der Regel», «meistens» oder «unverbindlich» seien nicht statthaft. Denn: Der Kunde könne von einer sofortigen Lieferung ausgehen, wenn keine Fristen angegeben seien. Ansonsten müssten Lieferfristen verbindlich genannt und eingehalten werden. Teilweise habe es aber auch unverständliche Formulierungen gegeben. Vereinzelt existierte laut Ministerium keine oder nur eine unvollständige Widerrufsbelehrung.

Bei den über das Internet abgeschlossenen Verträgen handelt es sich um sogenannte Fernabsatzverträge. In diesen Fällen haben Kunden dem Ministerium zufolge grundsätzlich das Recht, binnen zwei Wochen den Vertrag zu widerrufen. Sofern es sich um die Bestellung von Waren handelt, hat der Verbraucher innerhalb dieses Zeitraums ein Rückgaberecht.

Köberle erklärte weiter: «Das Niveau des Verbraucherschutzes in Deutschland ist im internationalen Vergleich hoch. Das betrifft auch den Handel im Internet.» Das Ministerium kommt zu dem Schluss, dass es vor allem für kleinere und mittlere Unternehmen oft schwer sei, ohne fachkundige Hilfe alle Verbraucherrechtsbestimmungen im Online-Handel zu erfüllen.

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