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Gezielte Werbung macht den Nutzer gläsern

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Re-Targeting
Was will der Internetnutzer? Google versucht mit dem sogenannten Re-Targeting, seine Werbeanzeigen zielgerichteter zu schalten. (Bild: dpa)

am 12.04.2010 | Von Johannes Wagemann, dpa

Hamburg (dpa) - Werbung finanziert die meisten Internetseiten. Doch dürfen dabei Nutzerdaten für personalisierte Anzeigen genutzt werden? Was für die Werbebranche immer interessanter wird, ist Datenschützern ein Dorn im Auge.

Wir suchen im Internet nach einem neuen Fahrrad. Und siehe da, nach einigen Anfragen bei einer Suchmaschine gibt es plötzlich überall und immer wieder Angebote in der Nähe unseres Wohnorts und mit der passenden Rahmengröße. Das funktioniert, weil der Internet-Browser feststellt, wo wir surfen und auf welche Angebote wir geklickt haben. Und zwar dauerhaft, dafür sorgen auf dem Computer abgelegte spezielle Cookies.

Was für die Branche ein Traum sein kann, ist vielen Datenschützern ein Graus. Zwar gibt es durchaus Nutzer, die speziell auf ihre Interessen abgestimmte Werbung schätzen. Aber viele wissen nicht, warum das passiert - das stört sagen die Datenschützer.

Gut fürs Geschäft, schlecht für die Nutzer?

Lohnt sich die auch als «Re-Targeting» (von target = Ziel, zielen) bezeichnete Werbeform überhaupt für Firmen und andere Werbekunden? «Damit sind sie natürlich näher an der Kaufentscheidung der Konsumenten», sagt Cordelia Wagner vom Kölner Werbevermarkter IP Deutschland. Interessant seien beispielsweise Spezialseiten für Bankprodukte. Wer auf solche Seiten schaue, habe wohl Erfahrung mit Geldanlagen. Dann lohnt sich personalisierte Werbung.

Der Anteil an der gesamten Internetwerbung liege in Deutschland zwischen 5 und 20 Prozent, schätzt Bernd Nauen, Geschäftsführer des Zentralverbands der Deutschen Werbewirtschaft. Die Bruttoumsätze des deutschen Online-Werbemarkts für 2009 beliefen sich 2009 nach Angaben des Bundesverbands Digitale Wirtschaft (BVDW) auf rund 4,1 Milliarden Euro.

Google, Marktführer unter den Suchmaschinen, stellt seit kurzem allen Kunden von Anzeigen neben den Suchergebnissen die «Re- Targeting»-Technik zur Verfügung. «Wenn ein möglicher Kunde den Store eines Sportschuhherstellers besucht hat, dann aber doch nicht gekauft hat, kann der Hersteller dem User beim nächsten Mal genau dieses Paar Schuhe zum Beispiel zu einem günstigen Preis anbieten», sagt Lena Wagner, eine Sprecherin von Google Deutschland. Nutzer könnten diese Funktion aber deaktivieren. So bietet Google eine Erweiterung für Internet-Browser, die solche Cookies deaktiviert.

Auch Wettbewerber Yahoo ist in dem Geschäft aktiv: «Wir sehen im Bereich des 'Re-Targeting' eine deutliche Steigerung in der Nachfrage», sagt Heiko Genzlinger von Yahoo Deutschland.

Harsche Kritik übt hingegen Thomas Duhr von United Internet Media (web.de; gmx.net): «Faktisch wird der anonyme Nutzer beim 'Re-Targeting' markiert und auf Basis dieser Markierung dann im Netz quasi mit auf sein Profil abgestimmter Werbung verfolgt - man könnte hier auch leicht von 'Stalking' sprechen.» Google und Yahoo sagen, sie nähmen die Kritik ernst. «Natürlich muss man Aufklärung betreiben, damit jeder das auch weiß», fordert Wagner.

Datenschützer: Browser umbauen

Datenschützer sehen die Werbemethoden kritisch: «Nach geltendem Recht müssen die Verbraucher solcher personalisierten Werbung widersprechen können. Viele Nutzer wissen davon gar nichts», sagt eine Sprecherin des Bundesdatenschutzbeauftragten. Sie sieht ein Problem bei den Browsern. «Die sind immer schon auf 'automatisch Cookies akzeptieren' eingestellt», beklagt sie.

Eine EU-Arbeitsgruppe zum Datenschutz diskutiere derzeit über das Thema. «Es ist zum Beispiel vorstellbar, dass die Browserhersteller dazu verpflichtet werden, die Voreinstellungen datenschutzfreundlicher zu gestalten und mehr auf den Umgang mit den Nutzer-Daten hinzuweisen. Aber wir dürfen auch nicht vergessen, dass wir es mit mündigen Bürgern zu tun haben.»

Der Haken am «Re-Targeting» ist eh: Letztlich weiß keine Firma,wer genau nach einem Fahrrad sucht - ist es die zweifache Mutter, ihr Mann oder der gemeinsame Sohn? Nur der Rechner ist identifizierbar, und erst aufgrund der Suchbegriffe wird aus einer IP-Adresse ein potenzieller Käufer.

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