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AktuellesVerbraucherzentrale warnt vor «Nutzlos-Branche» im Web
![]() Verbraucherschützer warnen vor Webseiten, die für Geld für Leistungen fordern, die es anderswo im Netz kostenlos angeboten werden. (Bild: dpa/tmn) am 05.03.2010 Frankfurt/Main (dpa) - Im Internet ist nach Beobachtungen der Verbraucherzentrale Hessen (VZH) eine ganze Branche aktiv, die Geld für frei verfügbare Leistungen kassiert. Diese «Nutzlos-Branche» biete beispielsweise Software wie «OpenOffice», Kochrezepte, Horoskope oder Routenplanungen an und stelle anschließend Rechnungen aus, sagte VZH-Experte Peter Lassek in Frankfurt. Diese «Leistungen» seien anderswo im Internet kostenlos zu haben. Die Internet-Seiten sehen nach seinen Worten aus wie normale Seiten, aber «sobald man etwas anklickt, erscheint eine Anmeldemaske». Wer darauf persönliche Daten - volle Adresse, manchmal auch das Geburtsdatum - angebe, bekomme wenig später eine Rechnung über einen angeblich abgeschlossenen Abo-Vertrag. Die Verbraucherzentrale erreichten pro Woche einige Hundert Beschwerden über derartige Abzocke. «Nicht zahlen und sich auch von nachfolgenden Mahnungen und Rechtsanwaltsschreiben nicht einschüchtern lassen, sondern sofort den Anspruch bestreiten», lautet der Rat der Verbraucherzentrale. Die dubiosen Betreiber bauten regelmäßig eine Drohkulisse auf: Rechnung, Mahnung per Post, Inkassobüro und schließlich ein Rechtsanwaltsbüro. Viele Verbraucher ließen sich davon beeindrucken und zahlten schließlich. Die Unternehmen operierten in einer rechtlichen Grauzone, denn Hinweise auf Geschäftsbedingungen fänden sich auf den Internetseiten. An Gerichtsverfahren seien sie gewöhnlich gar nicht interessiert, sondern wollten nur rasch kassieren. Generell rät Verbraucherberater Lassek, mit der Preisgabe persönlicher Daten besonders zurückhaltend zu sein. Links
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Finanzverwaltung warnt vor gefälschten Mails 08.02.2012 | Düsseldorf (dpa) - Die Finanzverwaltung von Nordrhein-Westfalen warnt vor gefälschten E-Mails. Die Absender fordern demnach dazu auf, einen vermeintlichen «verschlüsselten Bescheid» zu öffnen, der als Datei angehängt ist.
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