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Neue EU-Schutzregel für mobile Internet-Nutzung

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Mobiles Internet
Das neue Gesetz soll mobilen Surfern im EU-Ausland Schutz vor «Schock-Rechnungen» bieten. (Bild: dpa)

am 01.03.2010

Brüssel (dpa) - Nutzer des mobilen Internets können sich auf Reisen im EU-Ausland ab sofort eine Höchstgrenze setzen, von der ab ihre Anbieter ihren Zugang automatisch unterbrechen müssen.

Kunden müssen bei Interesse den Schutz-Mechanismus bis zum 1. Juli von sich aus bei ihrem Anbieter beantragen. Eine solche Obergrenze könnte zum Beispiel bei 50 Euro liegen. Das neue EU-Gesetz trat am Montag (1. März) in Kraft.

Der Nutzer erhält bei einer Reise in einen anderen EU-Staat beim Internet-Surfen auf dem Laptop oder dem Handy zunächst eine Warnung, wenn 80 Prozent der Deckelung erreicht sind; ist die Obergrenze ganz erreicht, wird die Verbindung automatisch unterbrochen.

Die neue EU-Regel soll Verbraucher vor bösen Überraschungen bei ihrer Handy-Abrechnung schützen. So hatte beispielsweise ein Deutscher auf Reisen in Frankreich 2009 eine Rechnung von 46 000 Euro erhalten, nachdem er sich ein Fernsehprogramm heruntergeladen hatte.

Europaparlament und Mitgliedstaaten hatten im Juni 2009 ein Bündel von Roaming-Gesetzen beschlossen. Darunter waren auch Maßnahmen gegen überhöhte Gebühren für SMS. Der Schutz vor «Schock-Rechnungen» sei ein sinnvoller Schritt hin zu mehr Vertrauen der Verbraucher in den Nutzen des mobilen Internets, sagte EU-Telekom-Kommissarin Neelie Kroes. «Dieses Vertrauen ist essenziell, wenn Verbraucher und Unternehmen das volle Potenzial des Internets ausschöpfen sollen.»

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