Suchmaschine haftet nicht für rechtswidrige Einträge
Suchmaschine haftet nicht für rechtswidrige Einträge
IT-News-World.de
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am 11.02.2010
Hamburg (dpa/tmn) - Ein Suchmaschinen-Betreiber haftet nicht ohne weiteres für Einträge, die das Persönlichkeitsrecht verletzen. Das geht aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts Hamburg hervor, über den die «Monatsschrift für Deutsches Recht» berichtet.
Es wäre für den Betreiber unzumutbar, ständig alle Internetseiten auf rechtswidrige Inhalte zu untersuchen, die seine Suchmaschine bei Eingabe eines Personennamens findet. In dem Fall (Aktenzeichen: 7 W 125/09) hatte sich ein Mann dagegen gewandt, dass bei Eingabe seines Namens auch der Link auf eine Seite angezeigt wurde, auf der er als «Mörder» bezeichnet wurde. Die Richter sahen für die Unterlassungsklage aber keine rechtliche Grundlage. Der Betreiber der Suchmaschine müsse allenfalls dann reagieren, wenn er von einem Betroffenen auf eine Seite mit rechtswidrigem Inhalt hingewiesen werde. Von sich aus habe er aber keine Kontrollpflichten.
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