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Abo-Falle im Netz: Keine Angst vor Schufa-Drohung

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Abo-Falle im Netz: Keine Angst vor Schufa-Drohung IT-News-World.de 5 5

am 12.01.2010

Halle/Saale (dpa/tmn) - Wer im Internet in eine Abo-Falle getappt ist, sollte sich auch durch die Androhung eines Schufa-Eintrags nicht einschüchtern lassen. Mit diesem Druckmittel arbeiten immer wieder windige Firmen, wenn sie Geld für hinterrücks angedrehte Abonnements eintreiben wollen.

Darauf weist die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt hin. Doch hat ein Nutzer zuvor widersprochen, muss er vor der Schufa bis auf weiteres keine Angst haben: Einträge in Schuldnerverzeichnisse bei «bestrittenen Forderungen» sind rechtswidrig und werden von der Schufa nicht vorgenommen. Die Verbraucherschützer verweisen dabei auf aktuelles ein Urteil des Amtsgerichts Halle (Az.: 105 C 4636/09).

Grundsätzlich gilt: Hat sich ein Netznutzer ein Abo eingehandelt, etwa weil der Anbieter die Kosten irgendwo auf seiner Seite versteckt hat, sollte er der Forderung widersprechen. Das geht leicht mit einem Formblatt, das die Verbraucherzentrale unter www.vzsa.de anbietet. Danach kann er alle Drohungen ignorieren. Und nur, wenn irgendwann ein Antrag auf einen gerichtlichen Mahnbescheid im Briefkasten liegt, muss er reagieren und erneut widersprechen.

Hat er das getan, ist nach den Erfahrungen der Verbraucherschützer die Gefahr gering, dass der windige Anbieter den Fall weitertreibt. Reagiert der Betroffene allerdings nicht, zieht das damit befasste Gericht daraus den Schluss, er akzeptiere die Forderung, ohne den Sachverhalt zu prüfen. Die Folge ist ein sogenanntes Versäumnisurteil zuungunsten des Verbrauchers. Genau dieses nutzt die windige Firma dann womöglich, um ihren nächsten Forderungen bei übers Ohr gehauenen Internetnutzern Nachdruck zu verleihen.

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