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Eingetragene Partnerschaft GEZ-Gebühren zurückfordern

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Eingetragene Partnerschaft GEZ-Gebühren zurückfordern IT-News-World.de 0 5 1

am 18.12.2009

Hamburg (dpa/tmn) - Eingetragene Lebenspartnerschaften können einen Teil bereits gezahlter GEZ-Gebühren zurückfordern. Darauf macht die Verbraucherzentrale Hamburg aufmerksam.

Wer Extra-Gebühren fürs Autoradio entrichten musste, obwohl der Partner bereits für die Geräte zu Hause zahlt, kann sich Geld erstatten lassen. Rückforderungsansprüche für 2006 können den Experten zufolge noch bis zum 31. Dezember dieses Jahres geltend gemacht werden.

Die Verbraucherzentrale bezieht sich bei ihren Angaben auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom April 2009 (6 C 33.08). Demnach müssen eingetragene Lebenspartnerschaften Eheleuten bei der Anmeldung von Rundfunk- und Fernsehgeräten gleichgestellt werden: Ehegatten müssen für ein Autoradio nicht gesondert zahlen.

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