BGH stärkt Rückgaberechte von Online-Kunden
BGH stärkt Rückgaberechte von Online-Kunden
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Der Bundesgerichtshof hat die Verbraucherrechte von Online-Kunden gestärkt. (Bild: dpa/tmn)
am 09.12.2009
Karlsruhe (dpa) - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat erneut die Rechte von Verbrauchern bei Käufen im Internet gestärkt und Anbieter wie die Plattform eBay in Zugzwang gebracht.
Denn laut einem Urteil vom Mittwoch (9. November) reicht der Mausklick nicht aus, um bei einem Vertragsabschluss die Kosten für eine spätere Verschlechterung der Ware auf den Kunden abzuwälzen.
«Laut Gesetz ist dies erst gültig, wenn der Verbraucher darüber in Textform, also schriftlich, belehrt worden ist», entschied der Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Dies sei bei eBay nicht der Fall, dort gelte der Käufer bereits durch den Tastendruck als belehrt. Anlass der Entscheidung war eine Klage der Verbraucherzentralen gegen ein Unternehmen, das über eBay Kinder- und Babybekleidung verkauft (VIII ZR 219/08).
Solange eine Belehrung nur online vorgegeben sei, muss der Händler für beschädigte Produkte seines Kunden aufkommen, wenn dieser die Waren innerhalb eines Monats zurückgibt und sie in dieser Zeit nur so genutzt wurde, wie es vorgesehen ist, erklärte ein BGH-Sprecher. «Nach diesem Urteil ist Internethändlern anzuraten, ihre Geschäftsbedingungen genau zu prüfen», sagte er. Diese müssten «eindeutig, klar und transparent» sein.
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