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Rechts-Ratgeber für «Twitteraten»

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Rechts-Ratgeber für «Twitteraten»
Einfach loszwitschern ist riskant: Wer nicht aufpasst, kann wegen verschiedener Rechtsverletzungen Ärger bekommen. (Bild: Schierenbeck/dpa/tmn)

am 09.12.2009 | Von Florian Oertel, dpa

Frankfurt/Main/Stuttgart (dpa/tmn) - Ein Twitter-Profil ist rasch eingerichtet und ein Tweet schnell veröffentlicht. Wer die Kurznachrichten völlig unbedacht verfasst, verstößt jedoch fix gegen geltendes Recht.

«Es gibt meines Wissens zwar noch keine Urteile zu Twitter», sagt Carsten Ulbricht, Rechtsanwalt und IT-Rechts-Experte aus Stuttgart. Aber einschlägige Richtersprüche aus anderen Bereichen ließen sich auf rechtliche Fragen übertragen, die der immer populärer werdende Kurznachrichtendienst aufwirft.

«Es gab zum Beispiel mal ein Urteil, nach dem auch in sogenannten Subdomains keine geschützten Namen verwendet werden dürfen - nichts anderes als eine Subdomain ist ein Account-Name bei Twitter ja.» Das bedeutet: Wer loszwitschern will, tut das lieber nicht unter einem geschützten Markennamen oder einer ähnlich klingenden Bezeichnung.

Wer dagegen ein Unternehmen via Twitter kritisch hinterleuchten will, darf den Namen als Teil des Accounts nutzen, erklärt Ulbricht. «Die Rechtsprechung sagt aber: Es muss klar zum Ausdruck kommen, dass ich mich kritisch mit der Marke auseinandersetze.» Heißt der Account also etwa «xy_kritiker» ist das in Ordnung. Auch Twitterer müssen deutlich machen, was eine ihre persönliche Meinungsäußerung und was eine Tatsachenbehauptungen ist.

Vorsichtig sein sollten Twitterer mit allem, was ihren Arbeitgeber betrifft. «Man muss als Unternehmensmitarbeiter darauf achten, nichts zu posten, was man nicht veröffentlichen darf», warnt Henning Krieg, Rechtsanwalt und Experte für IT-Recht aus Frankfurt. Und wie sieht es mit dem Twittern während der Arbeitszeit aus? «Wenn es dazu keine Vorgabe gibt, sollte ein kleiner Tweet nebenher kein Problem sein.»

Etliche Nutzer twittern aus Jux im Namen von Prominenten. Aber wer nicht tatsächlich Harald Schmidt oder Guido Westerwelle heißt, benutzt diese Namen besser nicht und postet auch keine Neuigkeiten aus Politik oder Entertainment aus angeblicher Insiderperspektive, sagt der Anwalt Ralph Oliver Graef aus Hamburg. Der «Identitätsklau» durch gefälschte Profile verstößt gegen das Gesetz und wird auch in den Twitter AGBs untersagt. Manche Twitterer nutzen geschützte Logos oder Bilder in ihren Profilen, an denen sie keine Rechte haben: Das ist eine Urheberrechtsverletzung. Und die kann teuer werden.

Wer eine Webseite betreibt, die sich nicht nur an Freunde und Verwandte richtet, muss sie mit einem Impressum versehen. Das gilt auch für Blogger. Die Frage, wie es sich mit «Mikrobloggern» verhält, zu denen Twitterer gehören, ist laut den Experten nicht pauschal zu beantworten. Während sie das Thema nach Ulbrichts Auffassung getrost vergessen können, empfiehlt Henning Krieg, im Twitter-Profil zur Sicherheit einen Link zu setzen, der zu einem Impressum führt.

Zum Problem könnten ganz andere Links werden: Getwitterte Verweise dürfen Ulbricht zufolge nicht zu Seiten mit rechtswidrigen Inhalten führen. Es sei denn, der Nutzer distanziert sich eindeutig davon: Wer einen Link auf ein neues Portal von Rechtsextremen twittert, auf dem etwa Hakenkreuze zu sehen sind, muss deutlich machen, dass er seine Follower auf braune Umtriebe hinweisen will und diese nicht etwa gutheißt.

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