IT-News World - tägliche PC-, Internet- und IT-NewsIT-News World:   Home | Hier werben | Impressum |
 

 
 

Anzeige 
 
Startseite Aktuelles Berichte Tipps Spiele Surftipp Netzwelt News-Archiv
 
 
IT-News World » Aktuelles » Handys - Sonderangebote nicht immer Schnäppchen

Aktuelles

Handys - Sonderangebote nicht immer Schnäppchen

Bewertung:
Handys - Sonderangebote nicht immer Schnäppchen IT-News-World.de 5 5

am 02.12.2009

Berlin (dpa/tmn) - Auch in der Vorweihnachtszeit haben Mobilfunkanbieter und Handy-Händler nichts zu verschenken. Daher kann ein besonderes Weihnachtsangebot ein Schnäppchen sein - muss es aber nicht.

«Es lohnt sich, genau nachzurechnen», sagt Rafaela Möhl vom Telekommunikationsportal «teltarif.de» in Berlin. Die niedrigen Anschaffungspreise seien oft an einen Vertrag mit monatlicher Grundgebühr gebunden. Die Gesamtkosten könnten dadurch einen höheren Betrag ausmachen, als er für die Anschaffung des gleichen Handys ohne Vertrag fällig würde. «Da sollte man vorher mal die Preise in verschiedenen Online-Shops vergleichen», empfiehlt Möhl.

Beliebt sind derzeit sogenannte Smartphones. «Das sind Handys, die mit zahlreichen Zusatzfunktionen aufwarten», erklärt die Expertin. Außerdem besitzen Smartphones meist ein relativ großes Display mit Touchfunktion. «Vor dem Kauf sollte das Gerät ausprobiert werden.» Es könnte zum Beispiel sein, dass der Nutzer mit dem Touchscreen des jeweiligen Handymodells nicht klarkommt.

Dem Branchenverband BITKOM in Berlin zufolge wollen sich 12 Prozent der Deutschen in diesem Jahr zu Weihnachten ein Handy anschaffen - oder eines verschenken. Soll das Handy verschenkt werden, ist ein Gerät mit Vertrag laut Rafaela Möhl jedoch problematisch: «Am Ende hat der Beschenkte einen Vertrag an der Backe, den er gar nicht haben will.» Etwas anders sieht die Lage natürlich aus, wenn der Schenkende auch die Kosten für durch den Vertrag anfallenden laufenden Kosten übernehmen will.

Der Kauf eines Handys ohne Vertrag hat zudem einen weiteren Vorteil: Es lässt sich relativ einfach wieder umtauschen, wenn es dem Beschenkten nicht gefällt. Das gilt vor allem für online gekaufte Geräte. Hier greift das sogenannte Fernabsatzgesetz: Die Ware kann innerhalb von 14 Tagen ohne Begründung zurückgeben werden. Mittlerweile gewähren auch manche Händler eine solche Umtauschfrist. Handys im Sonderangebot gebe es übrigens nicht nur zu Weihnachten, sagt Möhl. «Solche Aktionen gibt es das ganze Jahr über.»

IT-News als RSS-Feed lesen

« vorheriger Artikel
Neues Portal für werdende und frischgebackene Eltern
nächster Artikel »
Altes Handy zum Netzbetreiber oder an Sammelstelle

Weitere News aus Aktuelles

App-Charts für iPhone und iPad: WhatsApp Messenger vorn

03.02.2012 | Berlin (dpa-infocom) - Der WhatsApp Messenger ist die Nummer eins in den Bezahl-Charts für iPhone-Apps aus dem deutschen App-Store. iSafePlay hat das bei den Gratis-Apps geschafft. Welche Programme für iPhone und iPad noch begehrt sind, zeigen die Top 10.  .  Weiter lesen ...

Neue Technikprodukte: Superzoom, Blu-rays und Tablets

03.02.2012 | Düsseldorf (dpa/tmn) - Eine Nikon mit Superzoom, neue Blu-ray-Laufwerke von LG und eine Outdoor-Kamera, die sowohl Tauchgänge als auch Minusgrade übersteht: Für Technikinteressierte ist bei diesen neuen Produkten sicher etwas dabei.  .  Weiter lesen ...

Kampf gegen Schädlinge: Google scannt Android-Apps

03.02.2012 | Mountain View (dpa) - Google verschärft den Kampf gegen schädliche Anwendungen für Android-Smartphones. Ein neues System überprüfe die Apps auf der offiziellen Software-Plattform Android Market, erklärte das Unternehmen am Donnerstag (2.2.) in einem Blog.  .  Weiter lesen ...

Apple stoppt Web-Verkauf vieler iPhones und iPads

03.02.2012 | Mannheim/Berlin (dpa) - Im Patentstreit mit Motorola hat Apple eine empfindliche Niederlage erlitten. Nach einer Verfügung des Landgerichts Mannheim nahm der US-Konzern am Freitag (3.2.) die älteren iPhone- und die UMTS-iPad-Modelle aus seinem deutschen Online-Store.  .  Weiter lesen ...

Facebook geht an die Börse: Was ändert sich?

02.02.2012 | Berlin (dpa) - Facebook geht an die Wall Street: Mit dem ersten Schritt, der Vorlage konkreter Geschäftszahlen, hat der bisher größte Börsengang eines Internetunternehmens begonnen. Das wirft etliche Fragen auf. Hier ein Überblick für Nutzer und Interessenten:  .  Weiter lesen ...

Weitere News aus dem Bereich Aktuelles »

 

Facebook / Nach einer Abmahnung durch Verbraucherschützer zeigen soziale Online-Netzwerke wie Facebook erste Reaktionen. (Bild: dpa)
 
     
 

Anzeige