IT-News World - tägliche PC-, Internet- und IT-NewsIT-News World:   Home | Hier werben | Impressum |
 

 
 

Anzeige 
 
Startseite Aktuelles Berichte Tipps Spiele Surftipp Netzwelt News-Archiv
 
 
IT-News World » Aktuelles » TÜV warnt vor Lichterketten und Billig-Spielzeug

Aktuelles

TÜV warnt vor Lichterketten und Billig-Spielzeug

Bewertung:
TÜV warnt vor Lichterketten und Billig-Spielzeug IT-News-World.de 5 5
Lichterkette
Ein TÜV-Techniker überprüft die Stabilität einer Lichterkette. Drei von vier Ketten weisen gravierende Sicherheitsmängel auf. (Bild: dpa)

am 23.11.2009

Köln (dpa) - Das ist nicht die Bescherung, die man sich vorgestellt hat: Drei von vier weihnachtlichen Lichterketten weisen nach einer Untersuchung des TÜV Rheinland gravierende Sicherheitsmängel auf.

«Bei drei Lichterketten besteht sogar die Gefahr eines Stromschlags», sagte Henk-Jan Pieters von einer der niederländischen Niederlassungen des TÜV Rheinland nach einer Mitteilung vom Montag (23. November).

Die am häufigsten festgestellten Mängel waren falsche oder fehlende Sicherheitshinweise auf den Verpackungen und zu große Hitzeentwicklung. Eine Lichterkette erreichte bei der Prüfung bis zu 250 Grad Celsius, erlaubt sind maximal 90 Grad Celsius. Bei den Tests fielen 32 von 42 Lichterketten durch.

Die Ketten wurden in den Niederlanden gekauft, die Ergebnisse seien aber auf Deutschland übertragbar, sagte TÜV-Sprecher Hartmut Müller-Gerbes in Köln. «Die Hersteller sind chinesische Firmen, die Importeure verteilen die Ketten europaweit.» Sämtliche Lichterketten, die im Internet gekauft wurden, waren mangelhaft. Der TÜV rät Verbrauchern, beim Kauf von Lichterketten auf das GS-Prüfzeichen und verständliche Packungsvorschriften mit vollständigen Herstellerangaben zu achten. Man solle besser keine Lichterkette für unter fünf Euro kaufen, sagte Müller-Gerbes.

Ähnlich schlecht waren die Testergebnisse bei Spielzeug. Diese wurden ebenfalls im normalen Handel in sechs niederländischen Städten gekauft. «10 Spielzeuge waren mängelfrei, aber 21 Spielzeuge entsprechen nicht einmal den gesetzlichen Mindestanforderungen», fasste Hans Groothuis von TÜV Rheinland Quality in Eindhoven die Ergebnisse zusammen. Im Test waren Spielzeuge bis zu einem Preis von 10 Euro.

Zehn Spielzeuge enthielten verbotene Weichmacher, die im Verdacht stehen, krebserregend zu sein. Bei sechs geprüften Spielzeugen lösten sich zudem verschluckbare Kleinteile. Die Empfehlung der TÜV-Leute: Besser nur ein gutes Spielzeug kaufen als mehrere billige.

IT-News als RSS-Feed lesen

« vorheriger Artikel
Kopfhörer für MP3-Player besser austauschen
nächster Artikel »
Viren per Werbebanner: Angucken kann Rechner infizieren

Weitere News aus Aktuelles

App-Charts: Essen, Spielen, Denken

23.05.2012 | Berlin (dpa-infocom) - Neben Dauerbrennern wie «Fruit Ninja» oder «Doodle Jump» haben es vor allem Spiele in die Top Ten geschafft. Aber auch McDonald’s ist unter den Besten. Welche Apps in dieser Woche sonst noch angesagt sind, zeigen die Hitlisten.  .  Weiter lesen ...

App-Charts: Essen, Spielen, Denken

23.05.2012 | Berlin (dpa-infocom) - Neben Dauerbrennern wie «Fruit Ninja» oder «Doodle Jump» haben es vor allem Spiele in die Top Ten geschafft. Aber auch McDonald’s ist unter den Besten. Welche Apps in dieser Woche sonst noch angesagt sind, zeigen die Hitlisten.  .  Weiter lesen ...

Google sucht automatisch nach Schadsoftware

23.05.2012 | Berlin (dpa/tmn) - Schadsoftware wurde zu dem Zweck programmiert, wie der Name auch schon vermuten lässt, um Schaden anzurichten. Google warnt seine Besucher jetzt automatisch, wenn ihr Rechner von einer solchen Software befallen ist.  .  Weiter lesen ...

Google sucht automatisch nach Schadsoftware

23.05.2012 | Berlin (dpa/tmn) - Schadsoftware wurde zu dem Zweck programmiert, wie der Name auch schon vermuten lässt, um Schaden anzurichten. Google warnt seine Besucher jetzt automatisch, wenn ihr Rechner von einer solchen Software befallen ist.  .  Weiter lesen ...

Gekündigter Prepaid-Vertrag: Guthabenauszahlung gebührenfrei

23.05.2012 | Berlin (dpa/tmn) - Für das Auszahlen des Restguthabens eines Handy-Prepaidvertrags nach der Kündigung darf der Mobilfunkanbieter keine Gebühren verlangen. Das geht aus einem Urteil aus Schleswig-Holstein hervor.  .  Weiter lesen ...

Weitere News aus dem Bereich Aktuelles »

 

HD und Blu-Ray / Keinen Film mehr verpassen - ein HD-fähiger Festplattenrekorder kostet jedoch gut 600 Euro und mehr. (Bild: Philips/dpa/tmn)
 
     
 

Anzeige