«Cloudcomputing» ist nicht automatisch unsicher
«Cloudcomputing» ist nicht automatisch unsicher
IT-News-World.de
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am 13.10.2009
Darmstadt (dpa/tmn) - Dokumente bei Google erstellen, Fotos bei Flickr zeigen: «Cloudcomputing» kommt auch bei Verbrauchern in Mode. Statt Texte oder Fotos mit eigener Software zu bearbeiten und auf dem eigenen Computer oder Handy zu speichern, wird dabei alles mit Hilfe von Online-Diensten erledigt.
So können Nutzer von überall her auf ihre Daten zugreifen und sparen sich die Anschaffung teurer Programme. Manchmal gehen dabei zwar auch Daten verloren. «Allerdings ist nicht das 'Cloudcomputing' an sich unsicher», sagte Prof. Stefan Katzenbeisser vom Fachbereich Informatik der TU Darmstadt. Es komme vielmehr darauf an, wie die Datenspeicherung beim Anbieter umgesetzt wird.
Einige Kunden von T-Mobile USA mussten gerade solche Datenverluste hinnehmen: Sie nutzten den Smartphone-Dienst Sidekick, und ihre Daten gingen wohl bei Wartungsarbeiten an einem Server verloren. «Das ist dann aber kein Problem des 'Cloudcomputings'», erklärte IT-Experte Katzenbeisser. Es sei vielmehr ein Problem im grundsätzlichen Umgang mit der Datenspeicherung.
Ein vernünftiges Backup zum Beispiel, also die zwei- oder mehrfache Speicherung von Daten an verschiedenen Orten, sollte mittlerweile gang und gäbe sein. Wer seine Daten online speichern will, könnte sich natürlich beim Anbieter danach erkundigen, was dieser für die Sicherheit tut, so Katzenbeisser. Wenn dann jedoch ein Drittanbieter, der zum Beispiel mit der Serverwartung beauftragt wurde, einen Fehler macht, kann der Anwender dem nicht vorbeugen.
Für Unternehmen sieht Katzenbeisser im «Cloudcomputing» klare Vorteile: «Ich muss möglicherweise keine eigene Infrastruktur schaffen und kann Ressourcen sparen.» Was den Nutzen für Privatanwender angeht, ist Katzenbeisser jedoch noch skeptisch: «Mir ist nicht klar, warum ich private Fotos im Internet speichern soll.» Immerhin kann der Anwender dadurch jederzeit über das Internet auf seine online gespeicherten Daten zugreifen - sofern diese nicht versehentlich gelöscht worden sind.
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