Werbe-E-Mails: Versand braucht Zustimmung
Werbe-E-Mails: Versand braucht Zustimmung
IT-News-World.de
5
5
am 04.09.2009
Hamm/Berlin (dpa/tmn) - Internetnutzer müssen es nicht hinnehmen, wenn ihnen unaufgefordert Werbe-E-Mails zugesandt werden. Denn ohne vorherige Zustimmung des Nutzers ist das verboten.
Das ergibt sich aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm (I-4 U 192/08), auf das die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in Berlin hinweist. Die Beweislast liegt demnach beim Versender der E-Mails: Er muss belegen können, dass er die erforderliche Zustimmung wirksam eingeholt hat.
In dem Fall hatte der Verband gegen ein Unternehmen geklagt, das eine Gewinnspielseite betreibt. Er berief sich auf zwei Zeugen, die ungefragt einen Newsletter des Unternehmens bekamen. Die Firma legte daraufhin zwar Datenprotokolle vor, denen zufolge sich jemand unter den E-Mail-Adressen der Betroffenen für die Teilnahme an einem Gewinnspiel angemeldet hatte. Das reichte den Richtern aber nicht: Das Unternehmen sei den Beweis schuldig geblieben, dass die Anmeldung tatsächlich von den Angeschriebenen selbst getätigt worden war.
Weitere News aus Aktuelles
09.02.2012 | Berlin (dpa/tmn) - Der erst Ende Juni 2011 gestartete Multimedia-Speicherdienst Unifi stellt seinen Betrieb Ende März ein. Kunden haben dann noch bis zum 30. April Zeit, ihre Musik, Filme oder Fotos von den Servern herunterzuladen und zu sichern, teilt Real Networks mit.
Weiter lesen ...
09.02.2012 | New York (dpa) - Die Online-Plattform Path wurde von einigen Internet-Beobachtern schon als nächster Star unter den Sozialen Netzwerken gehandelt - doch jetzt schoss sich die junge Firma mit ihrer Datensammelwut ins Knie.
Weiter lesen ...
09.02.2012 | New York (dpa) - Die Online-Plattform Path wurde von einigen Internet-Beobachtern schon als nächster Star unter den Sozialen Netzwerken gehandelt - doch jetzt schoss sich die junge Firma mit ihrer Datensammelwut ins Knie.
Weiter lesen ...
09.02.2012 | Hannover (dpa/tmn) - Wer auf seinem Smartphone regelmäßig spielt, braucht ein Gerät mit schnellem Prozessor. Ideal ist ein Chip mit zwei Kernen und mindestens einem Gigabyte Taktfrequenz, erläutert das Telekommunikationsportal «Teltarif.de».
Weiter lesen ...
09.02.2012 | Hannover (dpa/tmn) - Wer auf seinem Smartphone regelmäßig spielt, braucht ein Gerät mit schnellem Prozessor. Ideal ist ein Chip mit zwei Kernen und mindestens einem Gigabyte Taktfrequenz, erläutert das Telekommunikationsportal «Teltarif.de».
Weiter lesen ...
Weitere News aus dem Bereich Aktuelles »