Fertige Formulare aus dem Internet nicht immer gültig
Fertige Formulare aus dem Internet nicht immer gültig
IT-News-World.de
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am 02.09.2009
Berlin (dpa/tmn) - Vorgefertigte Formulare aus dem Internet sind nicht immer ohne weiteres rechtsgültig. Das gilt zum Beispiel für online verfügbare Testamentsentwürfe, erläutert Thomas Diehn von der Bundesnotarkammer in Berlin.
Ein Testament müsse entweder komplett handschriftlich verfasst sein oder in gedruckter Form notariell beglaubigt werden. Andernfalls ist es unwirksam. Nach dem Tod des Erblassers gilt dann die gesetzliche Erbfolge.
Vorsicht ist laut Diehn auch bei online erhältlichen Mustern für Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen geboten. Viele seien juristisch missverständlich oder veraltet, weil sie die seit dem 1. September geltenden rechtlichen Regelungen nicht berücksichtigen. Und um eine Unternehmergesellschaft - eine sogenannte Mini-GmbH - zu gründen, reiche es nicht, nur ein heruntergeladenes Vertragsmuster zu unterzeichnen. Auch hier ist eine notarielle Beglaubigung gesetzlich vorgeschrieben.
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