Bei Streit um Urheberrecht auf Abmahnung reagieren
Bei Streit um Urheberrecht auf Abmahnung reagieren
IT-News-World.de
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am 06.08.2009
Berlin (dpa/tmn) - Inhaber von Urheber- oder Markenrechten lassen Internetnutzer, die dagegen verstoßen, häufig von Anwälten abmahnen. Darauf sollte man unbedingt reagieren, rät der Branchenverband Bitkom in Berlin.
Wer eine Abmahnung - verbunden mit einer Unterlassungserklärung und in der Regel mit einer Schadenersatzforderung - ignoriert, riskiert nämlich, dass der Rechteinhaber bei Gericht eine Einstweilige Verfügung gegen ihn erwirkt - und dann wird es teuer. Ist der Abmahner im Recht, heißt «reagieren» hier, die Erklärung zu unterschreiben und zu bezahlen. Es empfehle sich aber, vorher einen Rechtsanwalt einzuschalten, der die Forderung überprüft: Vielleicht ist sie überhöht oder wider Erwarten sogar unbegründet.
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