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AktuellesOnline in Kostenfalle geraten: Nicht einfach bezahlen
![]() Zweimal 96 Euro bezahlen für Gratis-Software - das sollten Internetnutzer nicht einfach hinnehmen. (Bild: Remmers/dpa/tmn) am 03.08.2009 Berlin (dpa/tmn) - Wer online in eine Kostenfalle getappt ist, sollte nicht einfach bezahlen. Selbst wenn ein Nutzer meint, der Anbieter sei im Recht, weil dieser - wie in solchen Fällen üblich - irgendwo auf seiner Webseite auf die Kosten hingewiesen hat, gibt man besser nicht klein bei. Das rät Martin Madej vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in Berlin. Immer wieder landen Internetnutzer etwa auf der Suche nach Gratis-Software bei windigen Anbietern und werden entweder einmalig zur Kasse gebeten oder handeln sich ungewollt kostenpflichtige Abonnements ein. «Wir raten, einmal schriftlich per Einschreiben mit Rückschein zu widersprechen und die Sache dann auf sich beruhen zu lassen», sagt der Jurist. Mehrere Verbraucherzentralen bieten Musterschreiben an. Allerdings brauche man in dieser Situation unter Umständen «ein dickes Fell» - weil mit einiger Wahrscheinlichkeit weitere Schreiben folgen werden. Dahinter stecken in aller Regel auf Abmahnungen spezialisierte Anwaltskanzleien, die gern heftige Geschütze auffahren: «Da werden Drohkulissen aufgebaut - die Rede ist von Straftatbeständen wie Computerbetrug», sagt Madej. «Oder es kommen Sprüche wie: 'Auch von Arbeitslosen kann Geld gepfändet werden'.» Davon sollten sich Betroffene aber auf keinen Fall verrückt machen lassen, beruhigt der Experte vom vzbv: «Wenn man auf einer Webseite den Kostenhinweis nicht wahrnimmt - und das ist in sehr vielen dieser Fälle ja so - kommt es auch nicht zum Vertragsabschluss.» Der windige Anbieter könne dann nicht einfach das Gegenteil behaupten: Er müsse es beweisen. Reagieren muss man erst, wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid im Briefkasten liegt. Denn bevor der Richter diesen losschickt, überprüft er nicht, ob die Ansprüche gerechtfertigt sind, erklärt Madej. Der Empfänger sollte auf jeden Fall widersprechen. Nicht darauf zu reagieren bedeutet, einzuwilligen. «Aber so ein Mahnbescheid kostet den Anbieter Geld.» Deshalb sei es eher unwahrscheinlich, dass man ihn überhaupt zugeschickt bekommt.
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