IT-News World - tägliche PC-, Internet- und IT-NewsIT-News World:   Home | Hier werben | Impressum |
 

 
 

Anzeige 
 
Startseite Aktuelles Berichte Tipps Spiele Surftipp Netzwelt News-Archiv
 
 
IT-News World » Aktuelles » Online in Kostenfalle geraten: Nicht einfach bezahlen

Aktuelles

Online in Kostenfalle geraten: Nicht einfach bezahlen

Bewertung:
Online in Kostenfalle geraten: Nicht einfach bezahlen IT-News-World.de 5 5
Kostenfalle
Zweimal 96 Euro bezahlen für Gratis-Software - das sollten Internetnutzer nicht einfach hinnehmen. (Bild: Remmers/dpa/tmn)

am 03.08.2009

Berlin (dpa/tmn) - Wer online in eine Kostenfalle getappt ist, sollte nicht einfach bezahlen. Selbst wenn ein Nutzer meint, der Anbieter sei im Recht, weil dieser - wie in solchen Fällen üblich - irgendwo auf seiner Webseite auf die Kosten hingewiesen hat, gibt man besser nicht klein bei.

Das rät Martin Madej vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in Berlin. Immer wieder landen Internetnutzer etwa auf der Suche nach Gratis-Software bei windigen Anbietern und werden entweder einmalig zur Kasse gebeten oder handeln sich ungewollt kostenpflichtige Abonnements ein.

«Wir raten, einmal schriftlich per Einschreiben mit Rückschein zu widersprechen und die Sache dann auf sich beruhen zu lassen», sagt der Jurist. Mehrere Verbraucherzentralen bieten Musterschreiben an. Allerdings brauche man in dieser Situation unter Umständen «ein dickes Fell» - weil mit einiger Wahrscheinlichkeit weitere Schreiben folgen werden.

Dahinter stecken in aller Regel auf Abmahnungen spezialisierte Anwaltskanzleien, die gern heftige Geschütze auffahren: «Da werden Drohkulissen aufgebaut - die Rede ist von Straftatbeständen wie Computerbetrug», sagt Madej. «Oder es kommen Sprüche wie: 'Auch von Arbeitslosen kann Geld gepfändet werden'.»

Davon sollten sich Betroffene aber auf keinen Fall verrückt machen lassen, beruhigt der Experte vom vzbv: «Wenn man auf einer Webseite den Kostenhinweis nicht wahrnimmt - und das ist in sehr vielen dieser Fälle ja so - kommt es auch nicht zum Vertragsabschluss.» Der windige Anbieter könne dann nicht einfach das Gegenteil behaupten: Er müsse es beweisen.

Reagieren muss man erst, wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid im Briefkasten liegt. Denn bevor der Richter diesen losschickt, überprüft er nicht, ob die Ansprüche gerechtfertigt sind, erklärt Madej. Der Empfänger sollte auf jeden Fall widersprechen. Nicht darauf zu reagieren bedeutet, einzuwilligen. «Aber so ein Mahnbescheid kostet den Anbieter Geld.» Deshalb sei es eher unwahrscheinlich, dass man ihn überhaupt zugeschickt bekommt.

IT-News als RSS-Feed lesen

« vorheriger Artikel
Zu hohe Telefonrechnung: Einzelverbindungen überprüfen
nächster Artikel »
Prozessoren für PC-Spieler laut Test oft zu teuer

Weitere News aus Aktuelles

Neue Masche: Kreditkarten-Betrug im Netz

10.02.2012 | Erfurt (dpa) - Betrüger versuchen zurzeit mit einer neuen Masche, Mastercard-Kunden übers Internet die Daten ihrer Kreditkarte zu entlocken. Verbraucher sollten auf der Hut sein.  .  Weiter lesen ...

Schutz vor teuren Warteschleifen nimmt letzte Hürde

10.02.2012 | Berlin (dpa) - Der verbesserte Schutz vor teuren Telefon-Warteschleifen hat die letzte Hürde genommen. Der Bundesrat billigte am Freitag (10.2.) in Berlin den Kompromiss aus dem Vermittlungsausschuss. Bis Nutzer davon profitieren, vergeht aber noch ein bisschen Zeit.  .  Weiter lesen ...

Netzwerke: Viele wollen keine Fremden als «Freund»

10.02.2012 | Berlin (dpa/tmn) - Welche Kontaktanfragen in sozialen Netzwerken sind bei den Internetnutzern in Deutschland unbeliebt? Das wollte das Forsa-Institut wissen. Ergebnis: Fremde und Politiker werden am häufigsten abgelehnt.  .  Weiter lesen ...

Zusatzversicherungen für Technik lohnen oft nicht

10.02.2012 | Hamburg (dpa/tmn) - Beim Kauf von teuren Elektronikgeräten bieten viele Händler eine sogenannte Zusatzversicherung an. Diese Policen seien aber meistens ihr Geld nicht wert, berichtet die Zeitschrift «Computer Bild».  .  Weiter lesen ...

Unifi stellt Betrieb ein: Daten herunterladen

09.02.2012 | Berlin (dpa/tmn) - Der erst Ende Juni 2011 gestartete Multimedia-Speicherdienst Unifi stellt seinen Betrieb Ende März ein. Kunden haben dann noch bis zum 30. April Zeit, ihre Musik, Filme oder Fotos von den Servern herunterzuladen und zu sichern, teilt Real Networks mit.  .  Weiter lesen ...

Weitere News aus dem Bereich Aktuelles »

 

Red Steel 2 / Keine Freunde außer Schwert und Knarre: Die Hauptfigur bei «Red Steel 2» ist ein echter Außenseiter. (Bild: Ubisoft/dpa/tmn)
 
     
 

Anzeige