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Nicht jede Software darf weiterverkauft werden

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Nicht jede Software darf weiterverkauft werden IT-News-World.de 5 5

am 24.07.2009

Berlin (dpa/tmn) - Wer eine Software nicht mehr braucht, darf sie nicht in jedem Fall weiterverkaufen. Entscheidend ist die Frage, ob der Hersteller das im sogenannten Lizenzvertrag gestattet hat oder nicht.

Darauf macht der Branchenverband BITKOM in Berlin aufmerksam und verweist dabei auf ein Urteil des Oberlandesgerichtes München, (Aktenzeichen: 6 U 2759/07). Das gilt sowohl für Programme auf Datenträgern wie CD- und DVD-ROMs als auch für heruntergeladene Originalsoftware.

Auch wer Software mit einer sogenannten Volumen-Lizenz, also mit dem Recht zur Installation auf mehreren Rechnern, erworben hat, darf davon nicht einfach eine Lizenz für einen Einzelrechner verkaufen. Hier verweist der Verband auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt (Aktenzeichen: 11 W 15/09).

Wird der Nutzer aus dem Kleingedruckten nicht schlau oder liegt ihm gar kein Lizenzvertrag vor, erkundigt er sich am besten beim Hersteller. Voraussetzung für den Verkauf einer Software ist nach BITKOM-Angaben in jedem Fall, dass der bisherige Nutzer sie von seinem Rechner gelöscht hat.

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