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Schneller sparen: Dienstleistungen online versteigern

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Schneller sparen: Dienstleistungen online versteigern
Wer einen Handwerker fürs Haus braucht, kann den Auftrag auf Auktionsportalen ausschreiben. (Bild: Remmers/dpa/tmn)

am 21.07.2009 | Von Andreas Thieme, dpa

Hamburg/München (dpa/tmn) - Internet-Auktionen haben sich längst etabliert. Doch neben Allround-Anbietern wie eBay rücken seit einiger Zeit Portale für die Vermittlung spezieller Dienstleistungen immer mehr in den Fokus.

Verbraucher schreiben ihre Aufträge aus und lassen sich gezielt mit Angeboten für die benötigte Dienstleistung bewerben. Portale wie «autohelden.de», «my-hammer.de» oder «umzugsauktion.de» vermitteln Autoreparaturen, Handwerker oder Umzugshilfen. Weil der Verbraucher seinen Dienstleister selbst auswählt, sind die Preise oft vergleichsweise niedrig - vor allem deshalb werden die Plattformen genutzt, sagt Iwona Gromek, Internet-Expertin der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf. An dem «Reverse Auction» genannten Modell werden oft aber auch die Angebots-Transparenz und die sofortige Verfügbarkeit der Dienstleistungen gelobt.

Voraussetzung für das Online-Versteigern von Dienstleistungen ist lediglich das Anlegen eines kostenlosen Profils auf der jeweiligen Webseite. Viele Verbraucher haben den Nutzen der Vermittler schon für sich entdeckt. Branchenprimus «my-hammer» etwa, der ebenso wie die anderen Anbieter über Provisionen an den Versteigerungen mitverdient, hat nach eigenen Angaben mehr als eine Million registrierte Nutzer, davon rund 200 000 Handwerksbetriebe.

«Die Versteigerung von Dienstleistungen im Netz ist ein großer Gewinn für Verbraucher», urteilt Konstantin Korosides vom IT-Portal «netzwelt.de» aus Hamburg. Kostenersparnis und bessere Orientierung gelten vielen als Vorteile gegenüber der Suche etwa in den Gelben Seiten. Ferner fördere die Angebotsvielfalt den Wettbewerb und stärke die Position des Suchenden. Wichtig sei die Möglichkeit, den Partner nach dem Erbringen der Dienstleistung zu bewerten.

Unter «arzt-preisvergleich.de» können Verbraucher die Übernahme von speziellen, oft Zahn- oder Schönheitsbehandlungen, anbieten. «Der Patient stellt seinen Heil- und Kostenplan ein, interessierte Ärzte können sich die Behandlung mit dem besten Angebot quasi ersteigern», erklärt Henrik Hörning von der MediKompass GmbH in München. Sind sich ein Verbraucher und ein Arzt einig geworden, werden die Kontaktdaten ausgetauscht und eine erneute medizinische Untersuchung vorgenommen.

Doch es gibt auch kritische Stimmen zu den Auktionen. So besitze der Nutzer keine Kontrolle mehr über seine unter Umständen sensiblen Daten, nachdem er sie an ein Portal übertragen hat, gibt Sebastian Spooren zu bedenken. Womöglich werden sie weiterverbreitet oder sogar manipuliert, fürchtet der Experte vom Institut für Internet-Sicherheit (ifis) der Fachhochschule Gelsenkirchen. Deshalb sei ein starkes Passwort unbedingt zu empfehlen, um Datenmissbrauch vorzubeugen.

Auch bei «arzt-preisvergleich.de» kann der Dienstleister bewertet werden. Die Bundesärztekammer in Berlin sieht das kritisch: Die Mediziner hätten keine Möglichkeit, auf Kritik zu reagieren oder Missverständnisse auszuräumen. Zudem dürften Ärzte ihre Patienten nicht über den Preis gewinnen und Wirtschaftliches grundsätzlich nicht über Medizinisches stellen. Hörning weist aber darauf hin, die Portale seien nur die vermittelnde Instanz.

Zwar sparen viele Nutzer bei online versteigerten Dienstleistungen wie Malerarbeiten tatsächlich eine Menge. Konstantin Korosides von netzwelt.de gibt aber zu bedenken: «Für viele Dienstleistungen wird unnötigerweise immer noch zu viel Geld bezahlt.» Laut Niels Genzmer von «my-hammer.de» geht es allerdings nicht allein ums Geld: Das Prinzip laute eher «gute Leistung für einen guten Preis».

In jedem Fall sollte man sich laut Verbraucherschützerin Iwona Gromek zu Beginn der Dienstleister-Suche einen Vergleichsrahmen schaffen und auch andere Kostenvoranschläge einholen. Nach wie vor sei auch der Anruf beim örtlichen Handwerker oder die persönliche Vorstellung beim Arzt empfehlenswert: «Letztlich ist ja die Qualität in der Ausführung entscheidend.»

Bevor Nutzer der Portale einem Dienstleister den Zuschlag geben, besorgen sie sich besser Informationen über den Betrieb. «Nicht nur auf den Preis schauen!», gibt Korosides zu bedenken. Die Finger lassen sollte man von Auktionsplattformen, die einen dazu zwingen, von seinem Widerspruchsrecht zurückzutreten. Wichtig ist es laut Gromek, sich Gewährleistungsansprüche zu sichern: «Für den Fall, dass bei der Ausführung eines versteigerten Umzugs etwas zu Bruch geht, sollte es eine vertragliche Regelung geben.» Das gelte auch für den Ausfall der Dienstleistung.

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